Montag, 21. November 2011

Romantik im Recht VII - Der einsame Akademiker

Kürzlich musste ich bei Arbeitsrecht Chemnitz lesen, dass einem Lehrer, der während des Unterrichts masturbierte, gekündigt wurde.
Und jetzt auch noch dieser Aushang, den ein Freund, der momentan in den USA weilt, in der dortigen Bibliothek sah: den mir ein Freund zuspielte:


Besonders nett finde ich den Hinweis am Ende, dass man sich bei Fragen an die "Help Desk" wenden kann...

[Edit]:
Danke für den Hinweis, dass es sich nicht um einen Aushang in den USA handeln kann.

Sonntag, 20. November 2011

Briten sind cooler und haben mehr style

Zu dieser These gelangte ich über zwei Youtubevideos, die ich in den beiden (wohl wichtigsten) Bundeswehrblogs Augen geradeaus! und soldatenglueck.de sah.

Bei Augen Geradeaus! handelt es sich um das umstrittene Werbevideo für die Bundeswehr. Der Streit ist im Prinzip überflüssig, da die Bilder schon bekannt sind. Und die Musikuntermalung, mit Mischung aus Metal und Nationalhymne, hat meines Erachtens einen gewissen trashigen Charme:

Samstag, 19. November 2011

Nicht beleidigungsfähig

Die Anweisungen des BFV sehen vor, dass der Schiedsrichter mindestens eine Stunde vor Spielbeginn am Spielort eintreffen soll. Viele meiner Kollegen und auch ich handhaben das so, dass wir uns, zumindest bei höherklassigen Spielen (> Kreisliga) noch eine halbe Stunde mehr gönnen. Einerseits müssen wir oft sehr weit fahren, was Probleme im Verkehr, wie Stau oder Umleitungen, mit sich bringen kann. Andererseits geht man viel entspannter ins Spiel, wenn man vorher noch gemütlich einen Kaffee trinken und dem Vorspiel (bei uns idR - noch - die Reservemannschaften) zusehen kann.

Dienstag, 15. November 2011

Nachbarschaftshilfe

Heute Vormittag, kurz nachdem ein "GEZ-Beamter" in unserem Wohnheim gesichtet wurde:


Montag, 24. Oktober 2011

Samstag, 15. Oktober 2011

Lesetips

Bevors in die Arbeit geht, zwei interessante Links, die ich nicht ungeteilt lassen möchte:

Deutsch ist keine Belästigung

Deggendorfer Richter platzt der Kragen

Zwei Urteile, die wohl auch am Stammtisch gut ankommen werden, was in diesen Fällen nichts schlechtes bedeuten muss.

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Gelebte Rechtsgeschichte

In Bodenmais im Bayerischen Wald wird bald über ein fast 500 Jahre altes Recht entschieden. Der Verein Nutzungsberechtigter am unverteilten Gemeindeeigentum beruft sich auf einen Freiheitsbrief aus dem Jahr 1522, indem Vorfahren der Vereinsmitglieder verschiedene Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Es kam zu Problemen beim Verkauf von Gemeindeeigentum. Um Klarheit zu schaffen, entschied sich der Marktgemeinderat, Feststellungsklage zu erheben.

Näheres: pnp.de

Freitag, 2. September 2011

Mittwoch, 31. August 2011

Kontrahierungszwang gem. § 826 BGB wegen Diskriminierung

Beim Wiederholen des allgemeinen Teils des Schuldrechts, stieß ich gerade auf eine interessante Meinung, die ich so nicht erwartet hätte.

Man kennt diese Discobesuchsfälle: Der Türsteher weist einen Besucher an der Tür aufgrund seiner Hautfarbe ab. Daraufhin wird der Betreiber der Diskothek zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Es besteht also faktisch ein Kontrahierungszwang für Diskotheken nach dem AGG.

Denkbar wäre ein solcher Zwang auch aufgrund § 826 BGB. Ob man diesen mit der hM durch § 249 I BGB begründet oder mit der aA, die eine verschuldensunabhängigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch annimmt, sei dahin gestellt.
Im wesentliche kommt es darauf an, dass die Verweigerung des Vertragsschlusses sittenwidrig ist. Dies ist mit Blick auf die Wertordung des Grundgesetzes (hier: Art. 3 I, III GG) und die Wertungen des AGG im Einzelfall zu Entscheiden.

In der Literatur wird nun die Meinung vertreten, es würde kein Kontrahierungszwang ausgelöst, weil Schmerzensgeldansprüche und strafrechtliche Sanktionen eine bessere Wirkung haben, als ein eigentlich ungewollter "Scheingehorsam"* des Diskothekenbetreibers.
Wenngleich mich diese Meinung etwas überraschte, ist das Argument zunächst durchaus einläuchtend. Was will ich denn in einem Laden, in dem ich offensichtlich nicht willkommen bin? Da ist es doch besser, ich gehe wo anders hin, wo man sich über meinen Besuch freut, ich bekomme dazu noch Schmerzensgeld und der Betreiber eine Strafe.
Selbstverständlich ist aber im Ergebnis der hM zuzustimmmen, die einen Kontrahierungszwang nach § 826 BGB bejaht. Es ist dem Einzelnen nicht zuzumuten, sich einer offenen Diskrminierung zu beugen. Dies würde dem Rassismus, der imho sowieso an den meisten Discotüren vorherrscht, Tür und Tor öffnen. Zum anderen kann es den Betroffenen überlassen bleiben, ob er sich mit Schmerzensgeld begnügt oder darüber hinaus auf Vertragsschluss besteht.

Kürzlich wurde ein solcher Fall vom LG Tübingen übrigens dahingehend entschieden, dass eine Abweisung lediglich eine "Demütigung" wäre, diese aber "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können" übersteigt. Daher wurde kein Schmerzensgeld zugesprochen. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz vor das OLG Stuttgart. (Siehe auch RA Ferner)

*Looschelders, Schuldrecht AT, S. 49, Rn. 120.

Montag, 29. August 2011

Zum Schmuckverbot auf dem Fußballplatz

Seit einigen Jahren (ich glaube seit mindestens 2007, wenn nicht noch länger) gilt in Bayern beim Fußball ein absolutes Schmuckverbot. Alles was Kette, Ohrring oder Piercing heißt, muss abgelegt werden, auch wenn es für den Gegner objektiv ungefährlich ist und den Spielbetrieb nicht beeinflusst.
Hintergrund war meines Wissens ein Fall, bei dem ein Spieler nach dem Torerfolg einen Zaun erkletterte und dann mit seinem Ehering so unglücklich hängen blieb, dass der Finger abgerissen wurde. Bis dato war nur solcher Schmuck verboten, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Spieles störte oder für die Spieler gefährlich war, was auf einen normalen Ring nicht zutrifft.

Es dauerte eine Zeit, bis sich das Verbot durchsetzte. Einige Spieler hatten Probleme ihre Eheringe los zu werden, die sie nach eigenen Angaben seit der Hochzeit nicht mehr abgenommen hatten. Und wenn man die Anstrengungen sah, mit der sie versuchten, sich des Ringes mit Hilfe von Seifenwasser zu entledigen, könnte man ihnen direkt glauben.
Auch taten mir die zahlreichen Jugendspieler leid, die ihre Festivalbändchensammlung abschneiden mussten.
Aber mittlerweile hat sich die Regel so ziemlich durchgesetzt und nur ab und zu vergisst ein Spieler tatsächlich mal sein Kettchen, gibt es dann aber ohne Murren ab.

Interessant wird es nur, wenn eine Mannschaft mal einen personellen Engpass hat und "erfahrene" Spieler, die schon in Ruhestand waren, reaktiviert. Zum einen muss man denen dann erst erklären, warum es die Regel gibt. Zum anderen sind oft genau sie die Kandidaten für obige Eheringproblematik.

Letztens hatte ich einen Torwart, der mit Kette auflief. Nachdem ich ihn noch vor dem Anpfiff aufforderte, diese abzulegen, kam natürlich erst die Frage nach dem wieso, gepaart mit dem Argument, er würde doch nicht in den Zweikampf gehen, weswegen die Kette keinen stören würde. Aber nachdem ihm auch seine Mannschaftskameraden versicherten, dass mit dem Schmuckverbot würde schon stimmen, legte er das Schmuckstück ab.

Dienstag, 23. August 2011

Juristen von gestern Nacht

Hab ich schon erwähnt, dass ich ein großer Fan der Seite smsvongesternnacht.de bin? Wie der Name schon sagt, findet sich dort eine Sammlung verschiedener SMS-Nachrichten "von letzter Nacht". Die meisten haben also Alkohol- und/oder Partybezug. Inwiefern sie echt sind, lässt sich leider nicht nachvollziehen, was dem Unterhaltungswert aber nicht schadet.
Ab und an finden sich dort auch Juristen, oder solche die es werden wollen. So wie die SMS, die mich zu diesem Post veranlasst hat:


Dienstag, 16. August 2011

Alptraum Jurastudium

Abgesehen von den Lesefähigkeiten des Vorlesers, ein mMn interessanter Blick auf das Jurastudium:


Die Aussagen sind mE wohl stark übertrieben, wenngleich einige Punkte sicherlich einen wahren Kern haben.

(Interessant fand auch den Gedanken, dass Jurastudenten mehr onanieren, weil man da alles "im Griff" hat. Die Überschrift "Der wichsende Jurastudent" war mir dann aber doch zu reißerisch:) )

Montag, 8. August 2011

Anfängerfehler in den Bundesliga

Der erste Bundesligaspieltag ist rum und schon gibt es den ersten Diskussionsstoff. Ich greife mir an dieser Stelle mal das das Tor zum 1:0 im Spiel Hannover 96 gegen TSG 1899 Hoffenheim heraus. Ab 1:45 ist der Freistoß zu sehen, durch den es erzielt wurde:



Torwart Tom Starke schimpfte laut weltfussball.de nach dem Spiel, es wäre ein Regelverstoß, wenn der Schiedsrichter den Ball bei einem Freistoß nur durch ein Handzeichen frei gäbe.
Damit hat er grundsätzlich recht. Wenn der Ball vom Schiedsrichter gesperrt wurde, um die Mauer zu stellen, muss er das Spiel danach zwingend durch Pfiff freigeben.
Nur hatte Schiri Thorsten Kinhöfer in dieser Situation den Ball gar nicht gesperrt - dementsprechend gab es auch nichts frei zu geben. Er fragte den späteren Torschützen Schlaudraff lediglich, ob dieser das Mauerstellen wolle, was er verneinte.
Starke passierte also ein typischer Anfängerfehler, den ich persönlich zum letzten Mal vor 4 Jahren auf einem Turnier von Freizeitmannschaften miterleben durfte.

Bei einem Freistoßpfiff, ist der Ball grundsätzlich frei, um eine schnelle Wiederaufnahme des Spieles zu ermöglichen, die gefoulte Mannschaft soll ja einen Vorteil durch den Freistoß haben. Der Schiedsrichter kann die schnelle Spielfortsetzung allerdings unterbinden, indem er den Ball sperrt, um beispielsweise einen verletzten Spieler behandeln zu lassen oder einen Spieler zu ermahnen/verwarnen.
Stehen Gegenspieler weniger als 9,15m von Ball entfernt, muss grundsätzlich der ausführende Spieler das Mauerstellen verlangen. Aus Praktikabilitätsgründen fragt der Schiri bei Freistößen kurz vor dem Tor auch nach, ob er die Mauer stellen soll. Erst dann wird der Ball gesperrt, was er laut sagt und idR auch durch ein Zeichen anzeigt. Bevor das nicht geschehen ist, sollte der Torwart auf alle Fälle den Ball im Blick behalten.
Was die Freistoßausführung betrifft, lief also alles regelkonform ab.

Sonntag, 7. August 2011

/Urlaub

So, der Urlaub und damit die Blogpause sind zu Ende. Hab die letzten 10 Tage eine schöne Strecke hinter mich gebracht:

  • Požega (Kroatien)
  • Vitez (Bosnien)
  • Busovača (Bosnien)
  • Sarajevo (Bosnien)
  • Mostar (Herzegowina)
  • Međugorje (Herzegowina)
  • Split (Kroatien; endlich Strand und Meer :) )
  • Igrane (Kroatien)
  • Rijeka (Kroatien)

Kaffee in Sarajevo, im muslimischen Stadtteil Baščaršija

Donnerstag, 21. Juli 2011

bloggen lohnt sich manchmal doch ein bisschen

Morgen schreibe ich (mal wieder...) eine Scheinklausur im Strafrecht. Nach herrschender Bibliotheksmeinung ist "Körperverletzung mit Todesfolge" ein heißes Eisen. Insbesondere den "Gubener Hetzjagd"-Fall (BGHSt 48 34 = NJW 2003, 150) solle man sich ansehen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn man gleich weiß, worum es geht, weil man sich damit schon mal, aus mehr oder weniger, eigenem Antrieb befasst hat.

Es geht, kurz gesagt, um die Frage, ob man sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227*) strafbar machen kann, wenn das Grunddelikt der Körperverletzung (§ 223 ff.) im Versuchsstadium stecken bleibt.
Kurz zum Sachverhalt (stark vereinfacht und radikal verkürzt):
Die ausländerfeindlich gesinnten A, B und C verfolgen nach einem Discobesuch den Kubaner O mit offensichtlichem Körperverletzungsvorsatz. Als die Verfolger den O aus den Augen verlieren, geben sie die Verfolgung auf. Trotzdem flüchtet O in Todesangst weiter. Um sich in einem Haus zu verstecken, tritt er die verschlossene Glastür ein, wodurch er sich so starke Verletzungen zuzieht, dass er verblutet.

Zu klären ist, wie sich A strafbar gemacht hat (zur Vereinfachung wird auf die Strafbarkeitsprüfung der anderen Beteiligten verzichtet).**

I. Strafbarkeit wegen § 223 I
  1. obj. TB
      Misshandlung oder Gesundheitsschädigung (-)
  2. Ergebnis: Strafbarkeit wegen § 223 I (-)

II. Strafbarkeit wegen §§ 223 I, II, 22
  1. Vorprüfung:
    a) Nichtvollendung (+)    
    b) Versuchsstrafbarkeit (+)
  2. Tatbestabdsmäßigkeit
    a)Tatentschluss: (+)
    b) Unmittelbares Ansetzen
(P) noch kein TB-Merkmal erfüllt: es genügt, dass Handlungen vorgenommen werden, die gemäß dem Tatplan der Erfüllung von TB-Merkmalen vorgelagert sind und unmittelbar in Tathandlungen einmünden sollen.
hier: Auf Verfolgung soll unmittelbar Körperverletzung folgen, somit unmittelbares Ansetzen (+)
  3. RW und Schuld (+)
  4. persönliche Strafausschließungs-/ Strafaufhebungsgründe
    Rücktritt vom Versuch gem. § 24 I 1
(P) kein Rücktritt, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist. Dies ist der Fall, wenn die vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkennt, dass er das Ziel mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nicht ohne zeitliche Zäsur herbeiführen kann.
hier: sahen die die Verfolgung als aussichtslos und brachen sie ab, also Rücktritt (-)
   5. Ergebnis: Strafbarkeit wegen §§ 223 I, II, 22 (+)

III. Strafbarkeit wegen § 227 I
   1. Tatbestandsmäßigkeit
     Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige Körperverletzung nach §§ 223-226
(P) hier nur Versuch: der § 227 wurde um "(§§ 223 bis 226)" ergänzt, ohne dass die Versuchstatbestände ausgenommen wurden
   2. Eintritt des Todes (+)
   3. objektive Zurechnung
     a) Zurechnung der schweren Folge zum Verhalten des Täters
(P) eigenverantwortliches Verhalten des Opfers?
- Man könnte einwenden, dass das eigene Verhalten des Opfers zum Tod geführt hat und somit die Anwendbarkeit des § 227 verneinen, was in der alten Rechtsprechung auch so gehandhabt wurde.
- Nach neuerer Rechtsprechung kommt es aber auf den Einzelfall an. Insbesondere gehöre zu den spezifischen Gefahren, welchen der § 227 begegnen will, dass das Opfer infolge von Angst um sein Leben oder die körperliche Unversehrtheit, unbesonnen reagiert.
Somit ist hier mit der Meinung der neuen Rechtsprechung die spezifische Gefahr zu bejahen.
     b) Gefahrzusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod
(P) Kann Gefahr schon bestehen, wenn der Grundtatbestand im Versuchsstadium stecken bleibt?
Wegen des hohen Strafandrohung (§ 227 ist ein Verbrechen), genügt es nach einhelliger Ansicht nicht, dass die Körperverletzung nur kausal für den Tod des Opfers ist. Die Vorschrift ist gegen Körperverletzungen gerichtet, denen eine allgemeine Gefahr anhaftet, zum Tode des Verletzten führen zu können. Daher wird verlangt, dass sich gerade diese Gefahr im tödlichen Ausgang niedergeschlagen hat.
Umstritten ist, wie dieser Gefahrzusammenhang beschaffen sein muss. Dazu werden verschiedene Meinungen vertreten.
- Nach der "Letalitätstheorie", muss sich im tödlichen Ausgang gerade die Gefahr realisiert haben, die von der Art und der Schwere der Verletzungen herrührt.
- Nach neuerer Rechtsprechung, wird unter Körperverletzung iSd § 227 nicht nur der Erfolg, sondern der ganze Ausführungsvorgang verstanden.
!*** der § 227 wurde um "(§§ 223 bis 226)" ergänzt, ohne dass die Versuchstatbestände ausgenommen wurden
! es kann keinen Unterschied machen, ob sich durch die begonnen Ausführungshandlung nur die Todesgefahr realisiert hat oder darüber hinaus auch die geplante Körperverletzung
Mit überzeugender letzter Meinung ist ein Gefahrzusammenhang also anzunehmen.
  4. wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich des Todes (§ 18)
     a) objektive Sorgfaltspflichtverletzung (+)
     b) subjektive Vorhersehbarkeit (+)
  5. RW und Schuld (+)
  6. Ergebnis: Strafbarkeit wegen § 227 I (+)

IV. Konkurrenzen
Sowohl die Tötung, als auch die versuchte Körperverletzung, werden durch eine Handlung verwirklicht und stehen somit in Tateinheit gem. § 52 I

* alle §§ sind solche des StGB
**(Der Vollständigkeithalber: nachfolgende Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit! Hinweisen auf Fehler bin ich selbstverständlich aufgeschlossen!
*** ! = "Argument dafür"

Dienstag, 12. Juli 2011

Verloren im Weltweitnetz XX - Trikottausch

Das kam mir gerade unter, eines der Highlights bei der Damen Frauen-WM:


Ich bin ab jetzt übrigens für Schweden :)

(Dafür, das ich das "Highlight" nenne, hagelt es sicher gleich wieder Kritik von allen GleichstellungsbeauftragtenInnen und allen, die sich dazu berufen fühlen...)

+++ Eil +++ AUFERSTEHUNG!! +++ Eil +++

Kino.to ist wieder da! Das heißt, man kann sich die zwei Minuten, die man für die Suche einer anderen Streamseite brauchte, wieder sparen!
Jetzt heißt die seite allerdings kinox.to, sieht aber ansonsten genauso aus, wie die alte.

Freitag, 8. Juli 2011

Auf der Suche nach Tatbeständen

In strafrechtlichen Klausuren heißt die Fallfrage oft lapidar: "Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?". Wird im Sachverhalt eine Körperverletzung geschildert, scheint es oft ganz einfach.
Laien, die sich den Sachverhalt dann durchlesen, kommen meist vorschnell mit "Körperverletzung und was ist da jetzt dran so schwer!?". Unter Umständen schaffen sie auch noch die schwere oder gefährliche Körperverletzung.
Wenn man dann Tatbeständen wie Aussetzung, unterlassene Hilfeleistung oder Sachbeschädigung (weil z.B. beim Messerstich das Hemd des Opfers beschädigt wurde oder beim Schuss die Windschutzscheibe des Autos zu Bruch ging) in die Diskussion einbringt, erntet man meist Kopfschütteln.
So ging es mir zugegebenermaßen auch erst, als ich hier bei RA Ferner las, dass der BGH entschieden hat, die Vergewaltigung einer Prostituierten ist keine Erpressung. Das LG Hannover als Vorinstanz war noch anderer Meinung, mit dem Argument, der Täter hätte durch die sexuelle Nötigung nicht nur erreichen wollen, dass die Frau sexuelle Handlungen zulässt, sondern auch, dass sie auf den ihr aus dem ProstG zustehenden Lohn verzichtet.
Der BGH widersprach dem mit der Begründung, ein Lohnanspruch entstehe nur bei einvernehmlichen Verkehr nach vorheriger Absprache.

Würde man den Gedanken des LG Hannover weiterspinnen, würde das doch mMn bedeuten, dass der Lebensabschnittsgefährte einer Prostituierten sich jedes Mal nach dem Geschlechtsakt einer Lohnforderung ausgesetzt sähe. Entweder müsste das Paar vorher ausmachen, dass es für ihn umsonst ist oder sie verzichtet danach (konkludent) auf die Geltendmachung der Forderung.
Was wäre dann aber, wenn die Dame "in Zivil" unterwegs ist und sich einen One-Night-Stand mitnimmt, bei dem eine Aufklärung unterbleibt, weil dafür keine Zeit ist? Auch hier würde ja der Anspruch zunächst entstehen.
Dank des BGH bleiben das jetzt nur theoretische Überlegungen.

Aber mir hat es wieder gezeigt, dass das Finden aller möglichen und/oder schwer erkennbaren Tatbestände nicht nur für die Klausur wichtig ist, sondern auch im späteren Berufsleben.

Dienstag, 5. Juli 2011

Bloggende WM-Schiedsrichterinnen

via Fritten, Fußball & Bier bin ich gerade auf den Blog der amerikanischen WM-Schiedsrichterinnen gestoßen. War man bei der WM der Herren an eine gewisse Wortkargheit seitens der Schiris gewöhnt (man erinnere sich an den, von der FIFA verhängten, "Maulkorb"), gibt das Gespann hier einen schönen Einblick in den WM-Alltag. Lesenswert.

Hier der Link: http://usarefswwc2011.blogspot.com/

Montag, 4. Juli 2011

Was Frauen wollen!

Passend zu Fußball Weltmeisterschaft der Frauen gibt es bei unserem Kaufland ein unglaubliches Fanangebot:


Der Putzeimer für den echten Fan...

Sonntag, 3. Juli 2011

Also langweilig ist es ja nicht

Vor einer Stunde ging das Spiel Australien gegen Äquatorial-Guinea zu Ende. Es war sehr unterhaltsam. Allerdings weniger aus dem sportlichen Blickwinkel, sondern mehr wegen den Kuriositäten.

Das Krasseste vorneweg:
(Das Video wurde übrigens noch während des Spiels hochgeladen)


Ana Christina Bruna fing den Ball tatsächlich mit beiden Händen, worüber sie sich anscheinend selbst wunderte. Und dann blieb das ganze auch noch ungeahndet! (Btw hier nochmal informatorisch die Voraussetzungen für das strafbare Handspiel, Absicht war hier zweifelsfrei gegeben, lediglich die Frage, ob es unsportlich war, könnte problematisch sein, aber diese Frage stellt sich nur bzgl. einer Gelben Karte) Sehr bemerkenswert finde ich auch, dass die Kommentatorin Claudia Neumann erst in der Wiederholung das Handspiel als klar erkannte.

Dann war da noch das Tor zum 3:1 für Australien. Zwei Spielerinnen waren im Mittelfeld zusammengestoßen und eine Afrikanerin blieb liegen, woraufhin Äquatorial-Guinea aufhörte zu spielen. Die Australierinnen nutzten dies aus und schossen nach einem weiten Ball in den Strafraum das Tor.

Was mich auch verblüffte, war die unsportliche Energie, mit der Spielerinnen von Äquatorial-Guinea zuweilen in die Zweikämpfe gingen. Bei zwei Fouls war der Ball schon deutlich außer Spielweite, als sie noch zu grätschen bagannen und die Australierinnen unfair stoppten. Anderenfalls wäre die Spielerin weg gewesen.

Und zu guter Letzt noch die beiden eklatanten Abwehrfehler der Australierinnen, die zum 1:1 und zum 2:3 führten. Dabei wird einem in der C-Jugend schon eingebläut, dass man als letzter Abwehrspieler nicht in Zweikämpfe geht.

Das Spiel blieb so bis zur letzten Minute spannend. Wie gesagt, weniger aufgrund der spielerischen Leistung. Vielmehr wartete man immer darauf, was denn als nächstes passieren würde. Für den Frauenfußball finde ich das schade, andererseits werde ich mir deshalb auch die anderen Spiele ansehen.

[edit, 7.7.11]:
Das obige Video ist leider nicht mehr verfügbar, weil die FIFA ihre Urheberrechte verletzt sieht. mal sehen, wie lange das hier verfügbar sein wird:

Freitag, 1. Juli 2011

Die (zukünftige) Elite Deutschlands...

Bei diesem Artikel im UniSPIEGEL blieb mir ein wenig die Spucke weg. Er stand vor einigen Wochen schon in der gedruckten Ausgabe und ist jetzt online auf SPON verfügbar.
Ein bisschen schäme ich mich fast für solche Kommilitonen. Mittlerweile soll es ja bei uns in Regensburg zu ähnlichen Veranstaltungen kommen. Abgesehen von der "VIP-Area" auf der Jurafete, die ich im 3. Semester mal besuchte, habe ich sowas glücklicherweise noch nicht mitbekommen.
Überliefert wurde mir aber, wie eine Runde Erstis sich auf der Erstsemesterkneipentour in der Disco einen Bereich abtrennen ließ und einige Flaschen Moët orderte.

Weils grad passt, hier noch ein Link zum "Juristischen Dresscode" auf welt.de. Der ist allerdings schon etwas älter und ich glaube, diese Seite in einem anderen Blog damals schon gesehen zu haben, leider weiß ich nicht mehr bei wem :)

Ich persönlich habe es übrigens geschafft, dass man mir auch im 8. Semester meinen Studiengang noch nicht ansieht. Und da bin ich durchaus stolz drauf.

Vielen Dank an Daniel W. aus M. für den Hinweis auf den Artikel :)

Montag, 20. Juni 2011

Traumatisches Repetitorium

Eine Kommilitonin hatte heute im Rep ihren ca. 5-jährigen Sohn dabei (ich vermute einfach mal es war ihr Sohn, könnte auch kleiner Bruder/Neffe/sonstwas sein; warum er dabei war weiß ich auch nicht, vielleicht hat der Kindergarten zu, ist ja auch egal).
Passenderweise behandelten wir Strafrecht. Es ging mehrfach um Geschlechtsverkehr, HIV und schließlich auch um die Sittenwidrigkeit von SM (eine Einwilligung in eine Körperverletzung wäre gem. § 228 StGB unbeachtlich, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt, was bei Sadomasopraktiken dann der Fall ist, wenn diese potentiell lebensgefährlich sind; wir haben außerdem gelernt, dass in der SM-Szene "Strangulieren" als "Atemkontrolle" bezeichnet wird). Also schon vor der Pause wurde genügend Stoff geliefert, der zu Hause einige Fragen des kleinen aufwerfen könnte.

Nach der Pause ging es übrigens mit dem "Kannibalen von Rotenburg" weiter. Ich weiß nicht, ob die Kollegin den Kleinen nochmal mitbringt.

Er war übrigens ausgesprochen ruhig. Man merkte gar nicht, dass er da war. Braves Kind.

Samstag, 11. Juni 2011

Campusfest 2011

Am letzten Donnerstag fand das Regensburger Campusfest statt. Hauptargument für mich, dieses zu besuchen, waren die diesjährigen Headliner "Grossstadtgeflüster". Entsprechend machte ich mich erst am späten Nachmittag zum Fest auf. Trotzdem bekam ich noch die Bands "Zico" und "Bildebuch" mit, die die Menge schon ganz schön in Stimmung brachten.

Sonntag, 5. Juni 2011

Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit

Auch wenn man ein Spiel im Gespann leitet, kann es Situationen geben, die keiner der drei Schiedsrichter zweifelsfrei beurteilen konnte. Umso wichtiger ist es dann, wie man die darauf folgende Entscheidung verkauft.

Eine solche Situation hatten wir gestern in einem Relegationsspiel. Keiner von uns konnte zweifelsfrei entscheiden, ob es sich um ein Foul handelte oder nicht. Vom Ablauf her, sprach zwar einiges dafür, allerdings "suchte" der Stürmer regelrecht nach dem Bein des Verteidigers, sodass uns erhebliche Zweifel blieben, also ließen wir weiterspielen. Nach dem Spiel stellte sich dies als einzige diskussionswürdige Entscheidung heraus. Sämtliche Schiedsrichterkollegen, die mitunter in unmittelbarer Nähe des Geschehens an der Seitenlinie saßen, mussten eingestehen, dass es sehr schwer zu beurteilen war. Insgesamt hätten wir die Entscheidung aber sehr gut vertreten, da der Schiri eigentlich gut stand und durch seine Körpersprache keinen Zweifel an der Richtigkeit zuließ.

Alles in allem war es ein interessantes und faires Spiel vor ca. 500 Zuschauern. Im Vergleich zu den letzten Jahren, bekommen solche Entscheidungsspiele einen immer professionelleren Touch. Es war hervorragend organisiert, der neutrale Platzverein war gut vorbereitet, die Mannschaften verhielten sich vorbildlich. So macht pfeifen (oder in meinem Fall: "Fahne winken") Spaß!
Bilder vom Spiel (und auch von mir ;) ) gibt's übrigens hier in der FuPa-Bildergalerie.

 Quelle: www.fupa.net

Montag, 30. Mai 2011

"Wenn eine Frau so etwas nicht will, dann soll's halt daheim bleiben!"

Hab' bei SPON gerade einen Artikel gelesen, der in die Kategorie "wenn's nicht traurig wär, wär's lustig" fällt.
In Sydney gingen 2500 Menschen, vorwiegend Frauen in aufreizender Kleidung, auf die Straße, um gegen sexuelle Belästigung zu protestieren.
Anlass war die Aussage eines kanadischen Polizisten, "Frauen sollten sich nicht wie Schlampen kleiden, um nicht schikaniert zu werden", die dort schon im Frühjahr zu ähnlichen Protesten führte.

Das erinnerte mich an die Drecksaunummer von Günther Grünwald, in der am Ende der Strafrichter eine ähnliche Aussage macht:


Hier das ganze in gespielter Form. Die Anmerkung des Richters wird hier aber vom Angeklagten übernommen:


In Form von Satire kann man über so eine Aussage ja noch lachen. Aber wenn das ein Polizist sagt, fange ich schon an mich zu Fragen, in was für einer Welt wir eigentlich leben...

Sonntag, 29. Mai 2011

Ich hab' ja so fleißige Freunde



Aber auch nur, weil es keiner reinschreibt, wenn er seine Zeit wo anders versantelt...

(santeln, preuss.: etwa "es gemütlich angehen lassen", neudeutsch: "chillen", "gammeln")

Donnerstag, 26. Mai 2011

Ein Versuch, zu Hause zu lernen

Viele Kommilitonen lernen grundsätzlich nur in der Bibliothek. Dort ist es still und man kann jederzeit etwas nachschlagen.
Allerdings lauern auch Ablenkungen. Stichwort: "Kaffeepause".

Auch daheim eröffnet sich eine Vielzahl an Nebenbeschäftigungen (Facebook, bloggen :) ). Aber wenn man sich ein wenig zusammenreißt, geht's auch hier.

Seit ein paar Wochen das Wetter sehr schön ist, läuft allerdings auch unser Hausmeister wieder zur Höchstform auf. Und ich musste feststellen, dass es tatsächlich möglich ist, fünf Tage hintereinander, den ganzen Vormittag mit lärmender Gartenarbeit zu verbringen.
Die Lärmimmissionen seiner Geräte, gliedern sich in etwa wie folgt:


Hab' ich erwähnt, dass ich seit ein paar Wochen Fan des graphitti-blog bin?

Dienstag, 24. Mai 2011

Montag, 23. Mai 2011

Öfters mal 'n Päuschen - nicht!

Ich dachte früher immer, Fußball wäre ein "richtiger Männersport". Aber seit ich Freunde habe, die mir von ihren Erfahrungen beim American Football und Eishockey berichten, bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Jetzt sehe ich so ein Fußballspiel, was das Jammern der Spieler betrifft, aus einer etwas anderen Perspektive.

Ein Beispiel:
Bei einem meiner letzten Spiele hatten wir sehr schönes Wetter, 23 Grad mit Schleierwolken am Himmel. Da muss man beim Fußball durchaus mal schwitzen.
Die Spieler waren in der 80. Minute schon ziemlich platt, als ich von einer Dame am Spielfeldrand den Satz "Mei, der Schiri macht ja auch keine Trinkpause!" hörte. Ich dachte zuerst, das wäre ironisch gemeint und auf die schlechte Kondition der Spieler bezogen und lachte sie an. Darauf regierte sie relativ empört und fragte mich, warum ich denn da auch noch lache? Sie hatte es also ernst gemeint. Nun gut.
Nach dem Spiel erfuhr ich von einem meiner Linienrichter, dass auch ein Betreuer das Fehlen einer Trinkpause bemängelte...

Es gibt seit einiger Zeit (ich glaube seit dem "Jahrhundertsommer 2006") tatsächlich die Möglichkeit für den Schiedsrichter, zur Hälfte jeder Halbzeit eine kurze Trinkpause einzulegen. Aber eben nur bei außerordentlich hohen Temperaturen. 23 Grad zählen für mich da nicht dazu.
Ich bin der Meinung, dass man durchaus mal 45 Minuten ohne "richtige" Pause aushalten kann. Es ist ja nicht so, dass die Spieler gar nichts trinken, in fast jeder kleineren Pause (Ball holen, Torjubel, Verletzung) holen sich einige eine Erfrischung. Da braucht es nicht auch noch eine längere Unterbrechung durch mich. Das zieht das Spiel nur in die Länge. Und wie ein Schirikollege einmal sagte: "Überstunden werden nicht bezahlt!".
Als nächstes machen wir dann, fünf Minuten nach der Trinkpause, eine Pinkelpause...

Freitag, 20. Mai 2011

Und ich finde die Wehrpflicht weiterhin gut!

Achtung, der Nachfolgende Post beinhaltet ein Augenzwinkern und erfordert Humor.

Warum ich in manchen Situationen doch für die allgemeine Wehrpflicht bin.

So oder so ähnlich lief es in meiner Grundausbildung ab, als wir noch nicht selbständig in die Mittagspause gingen, sondern zum Essen "geführt" wurden. Es mag so wirken, als wäre die Zeit etwas knapp bemessen, sie entspricht aber in etwa der Realität. Aber wie gesagt, nur während der Grundausbildung.

161215Baug06 (16.8.2006, 12:15 Uhr):
Der 2. Zug der 2./GebJgBtl 232, ca. 36 Mann, steht angetreten vor der Kantine.

161216Baug06 (12:16):
Der Erste empfängt sein Mittagessen. Er kann zwischen zwei Gerichten wählen. Er entscheidet sich blitzartig, da er weiß, dass hinter ihm 35 Kameraden warten. Er nimmt sich einen Teller und geht an seinen Platz.

161224Baug06 (12:24):
Der Letzte nimmt Platz und beginnt zu essen.

161239Baug06 (12:39):
Der Zug steht abmarschbereit vor der Kantine.

Zum Vergleich, wie sich das ganze in der Unimensa verhält:

16.5.2011, 12:15
Die Schlange staut sich bis nach draußen. Ich stelle mich an.

12:17
Mittlerweile stehe ich im Mensagebäude.

12:23
Ich kann das Menü lesen.

12:28
Ich nehme ein Tablett und sehe schon die Essensausgabe.

12:29
Vor mir drei "Ungediente" die JETZT anfangen zu überlegen, was sie denn essen könnten. Unmittelbar vor der Essensausgabe. Das schier unüberschaubare Angebot macht es ihnen nicht leicht. Es gibt vier Hauptgerichte, fünf Beilagen und drei Nachspeisen. Nicht zu vergessen die Möglichkeit, etwas "mit ohne Soße" zu bestellen und die Salattheke. Ich warte.

12:30
Der Erste nimmt sich ein Teller Chille, merkt aber, dass er doch lieber den Schweinebrustspitz einen Meter vorher haben will. Er stellt das Teller zurück. Die freundliche Mensadame weist ihn darauf hin, dass das aus hygienischen gründen nicht erlaubt ist. Ich warte.

12:31
Nach dem Argument, er habe dass Teller nur von unten angefasst, lässt man ihn gewähren. Ich gehe einen Schritt weiter.

12:32
Er steht vor den Beilagen und wartet auf das Kartoffelpüree, das gerade vergriffen ist. Die Nudeln, die zur Genüge da wären, interessieren ihn nicht. Ich warte auch.

12:33
Das Püree ist da. Er schiebt sein Tablett an die Salattheke. Eine reiche Auswahl. Er weiß diesmal genau was er will. Den Salat in der zweiten Reihe, "Aber bitte ohne Dressing!". Ich warte, bis er eine Schüssel ohne Dressing bekommt. Wir gehen an die Kasse.

12:34
Er sucht nach seinem Geldbeutel. Die Zahlungsaufforderung traf ihn offensichtlich unerwartet. Ich warte.
Er legt den Geldbeutel auf das Mensacard-Lesegerät, hat aber zu viel anderes Zeug darin, sodass die Mensacard nicht erkannt wird. Er fummelt die Karte heraus. Ich warte.
Leider reicht der Betrag auf der Karte nicht. Er muss bar bezahlen. Dazu leiht er sich Geld von einem Freund. Ich warte.

12:35
Ich bezahle, suche mir ein schönes Plätzchen am Fenster und schwelge in Erinnerungen an die gute alte Bundeswehrzeit, als alles so schön unkompliziert war.

Wir haben mittlerweile eine meiner Meinung nach wirklich gute Mensa. Dass man zu den Stoßzeiten anstehen muss, ist normal. Aber wenn man zusätzlich auch noch solche, zugegebenermaßen etwas übertrieben beschriebene, Trödler vor sich hat, kostet es doch noch ein paar Nerven mehr. Eine Grundausbildung hätte denen vielleicht gut getan.

(Ich bitte von Kommentaren á la  "Man kann mit dem Anstehen in der Mensa doch keinen Grundwehrdienst begründen!" abzusehen :)

Montag, 16. Mai 2011

Vorurteile im Strafrecht AT

Momentan bin ich dabei, den AT des Strafrechts zu wiederholen. In einem Lehrbuch* stieß ich auf folgende Passage, die ich nicht unkommentiert stehen lassen will:


Das Beispiel spielt auf die "Gubener Hetzjagd" an, bei welcher ein Asylbewerber von mehreren rechtsextremen Jugendlichen verfolgt wurde. Auf der Flucht trat er eine Glastür ein und verletzte sich dabei so schwer, dass er starb.
Worum es mir geht: leider ist es tatsächlich so, dass "Skinheads" mittlerweile synonym für "Rechtsextreme" verwendet wird, obwohl die Skinheadszene ursprünglich links, bzw. unpolitisch war und auch heute noch ist. Durch die Medien wurde über die Jahre das Bild des rechtsextremen Skinheads gefestigt.
So, Vorurteil ausgeräumt :)



*Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil: Die Straftat und ihr Aufbau, C.F. Müller Verlag, 40. Auflage, Heidelberg 2010.

Donnerstag, 12. Mai 2011

Eine Frage der Organisation

Am Montag hatte ich noch kritisiert, dass sich die Volkszählerin, die für mein Wohnheim zuständig ist, angekündigt hat für "zwischen 16:30 und 18:00". Dabei habe ich unsere wohnheiminternen Kommunikationswege nicht bedacht. Sobald die Dame da war, läutete mein Telefon. Ich wurde auf ein Stockwerk gebeten, auf welchem im Laufe von etwa einer Stunde wohl fast das halbe Wohnheim vorbei kam. Jeder, der angerufen wurde, rief selbst noch 3 andere an. Wir sparten uns so die Wartezeit und die Volkszählerin ein gutes Stück Fußmarsch :)

Montag, 9. Mai 2011

Ich werde gezählt

Gerade habe ich einen Umschlag mit dem Aufdruck "Zensus2011" aus meinem Briefkasten gefischt. Ich werde in Kürze gezählt werden. Genauer gesagt am Mittwoch. Wann genau, dass wissen die Damen und Herren Volkszähler leider nicht genau, es heißt nur:


Irgendwann in dieser Zeit, wird die Dame in unserem Wohnheim vorbei schauen. Weil Studenten ja nichts besseres zu tun haben, als zu warten. Ich für meinen Teil, bin sowieso universitär beschäftigt. Mal sehen, ob sich da was mit dem Onlinefragebogen machen lässt.
Hoffe nur, dass meine Mitbewohner den Briefkasten rechtzeitig leeren und den Brief lesen. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Strafe bei 150 Euro beginnt...

btw: Ein sehr schöner Beitrag von RA Munzinger findet sich hier. Ich komm aus dem Lachen nicht mehr raus...

Samstag, 7. Mai 2011

"Auch ein Unmensch ist ein Mensch"

Diese Überschrift trägt ein Beitrag im Blog der Sendung quer des BR. Ich dachte dabei zuerst an die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Letztlich geht es aber um Angela Merkels Freude über den Tod von Osama bin Laden. Meiner Meinung nach sehr sehenswert.

Dienstag, 12. April 2011

Abwegige Ansicht vertretbar?

Gestern bekam ich eine Erbrechtsklausur heraus, in der sich ein schönes Beispiel dafür findet, dass es in Jura immer wieder auf den Korrektor ankommt.
Da im Sachverhalt mitgeteilt wurde, dass der Erblasser sein Testament am 1. Januar um 4 Uhr früh verfasst hatte und das auch noch auf der Rückseite einer Einladung zu einer Silvesterparty, kam ich auf die Idee, kurz zu diskutieren, ob er vielleicht in Folge von Alkoholgenuss testierunfähig gewesen sein könnte. Mangels weiterer Anhaltspunkte ging ich aber von einem wirksamen Testament aus (alle anderen Voraussetzungen waren erfüllt).
Jetzt steht bei mir am Rand der Kommentar "naja, wohl eher abwegig". Das würde mich, insbesondere auf Grund der Bewertung, nicht weiter stören, wenn nicht zwei Kommilitonen bei diesem Punkt die Anmerkung "guter Gedanke! :)" stehen hätten. Mit Smiley! Und beide haben mehr Punkte als ich...
Resmonstrieren werde ich trotzdem nicht, bestenfalls würde ich dann zwar eine zweistellige Bewertung haben, aber davon kann ich mir auch nichts kaufen. Da nutze ich die Zeit lieber, um diesen Post zu schreiben :)

Montag, 11. April 2011

Fast wie Fahrradfahren

So, die ersten beiden Spiele nach der Winterpause liegen nun hinter mir. Nach der langen Pause dauerte es ein wenig, wieder rein zukommen, aber ich habe beide Spiele gut über die Bühne gebracht.
Was mir aber besonders auffiel: Ich tat mich schwerer als sonst, nicht zu viel mit den Spielern zu reden. Ständig hatte ich das Bedürfnis, Entscheidungen, die nicht sofort akzeptiert wurden, zu erklären. Hoffe, das geht in den nächsten Spielen besser.

Und beinahe wäre mir in einem Spiel ein typischer Anfängerfehler passiert. Es gibt im Fußball sogenannte "Pflichtverwarnungen", also gelbe Karten, die im Regelwerk zwingen vorgeschrieben sind und bei denen der Schiri keinen Ermessensspielraum hat. Eine solche gibt es beispielsweise beim unsportlichen Halten (der ballführende Spieler ist zu schnell für den Verteidiger und letzterer hält ihn an Arm/Trikot/Hose/usw. fest).
Dies geschah bereits in der 4. Minute und ich zeigte pflichtbewusst die gelbe Karte. Schon beim Zeigen, dachte ich mir, ob ich mich damit nicht in Zugzwang brächte. Im Folgenden kam es nämlich zu weiteren Fouls, die ich normalerweise mit Ermahnungen und paar blöden Sprüchen locker im Griff gehabt hätte. Wegen der frühen Verwarnung musste ich aber bis zur Pause doch noch zwei Mal in die Tasche greifen.
Glücklicherweise wollten die Mannschaften nur Fußball spielen und verzichteten auf weitere Unsportlichkeiten (was natürlich auch auf meine souveräne Spielleitung zurück zu führen ist ;) ) und ich ging mit insgesamt fünf Verwarnungen und zwei relativ zufriedenen Mannschaften aus der Partie hinaus.
Obwohl das Spiel, trotz der frühen Karte, ruhig verlief, bin ich immer noch am überlegen, ob es nicht besser gewesen wäre, am Anfang auf die Verwarnung zu verzichten, also zugunsten des Spielcharakters einen relativ unbedeutenden Regelverstoß zu begehen. Den Spielern und Zuschauern hätte es sicher nichts ausgemacht.

Donnerstag, 7. April 2011

Nachspielzeit

Eigentlich wollte ich mich mal wieder durch eigenen content hervortun, aber ich komme nicht umhin zunächst mal meine Freude über diesen Post vom Pornoanwalt kundzutun:


via Pornoanwalt via I Believe In Advertising

Montag, 28. März 2011

Statistisch gesehen...

Nächste Woche beginnt für mich, nach langer Zwangspause, endlich wieder die Fußball- und damit die Schirisaison. Also ist an dieser Stelle auch wieder vermehrt mit sportlichen Posts zu rechnen.

Passend dazu stieß ich heute auf den Graphitti-Blog, welcher sich an dieser Stelle mit Schiedsrichtern beschäftigt. Dass ich auf das schärfste protestiere, dürfte sich von selbst verstehen ;)

Montag, 21. Februar 2011

Was ist an dem Mann eigentlich echt?

Eigentlich mochte ich Karl-Theodor zu Guttenberg mal. Aber langsam frage ich mich wirklich, wie glaubwürdig der Mann noch ist. Auch wenn die Untersuchung der Uni Bayreuth noch nicht abgeschlossen ist, kann ich mir, ob der schieren Menge an möglichen Plagiaten (GuttenPlag Wiki hat momentan 926 Seiten, DER SPIEGEL fand, laut Ausgabe 8/2011, bis letzten Freitag 62 Stellen), nicht vorstellen, dass die Arbeit eines Doktortitels würdig ist.

Aber man hätte schon früher misstrauisch werden können, wie aus diesem Beitrag aus dem Magazin "Zapp" schön hervorgeht:


Der Beitrag ist über ein Jahr alt. Es geht darum, was ihn für den Posten des Wirtschaftsministers, den er damals noch bekleidete, qualifizierte. Laut einer damaligen Meldung der dpa, wofür sich diese im Nachhinein entschuldigte, war er Gesellschafter der von Guttenberg GmbH, was sich jedoch nachträglich als falsch herausstellte.

Danke an Mäx für den Hinweis ;)

Samstag, 19. Februar 2011

Guttenbergs "Fußnoten"

Da schaut man erst mal nicht schlecht:


Das Buch stammt zwar von einem Karl Theodor zu Guttenberg, aber nicht von unserem Verteidigungsminister, sondern von dessen Großvater Karl Theodor Maria Georg Achaz Eberhardt Josef Freiherr von und zu Guttenberg.
Es handelt sich dabei nicht um eine Anleitung zum zitieren, wie beispielsweise der "Zitierfibel für Juristen", sondern vielmehr um eine Aufzeichnung von Erinnerungen Guttenbergs.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Mensablog

Über den Blog der Uni Regensburg kam ich auf die Flickr-Seite von "blogaholic", der in unregelmäßigen Abständen das Mensaessen fotografisch dokumentiert. Gefällt mir sehr gut!

"blogaholic" ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Regensburg und blogged auf www.blogaholic.de

An dem Tag, an dem es den überragend guten Schweinshax'n gab, war blogaholic wohl nicht "mensen", an diesem Tag gab es kein Foto :)

Dienstag, 8. Februar 2011

Der subjektive Tatbestand wird unterschätzt

Auf bild.de war heute die Nachricht zu lesen, dass ein 49-Jähriger aus Gelsenkirchen auf seiner neu erstandenen Festplatte eine große Zahl pornographischer Dateien gefunden hat. Neben mehr als Tausend Bildern, waren auch zwei Filme dabei.

Mal abgesehen von der Frage, ob man mit sowas in den "Nachrichten" stehen will, beschäftigte mich vor allem der letzte Absatz des Artikels. In diesem gibt ein Rechtsanwalt, der den Käufer beraten hatte, eine Einschätzung ab:
„Unglaublich. Wenn sich auf der gekauften Platte Bilder mit kinderpornografischem Inhalt befunden hätten, hätte der Käufer sich dadurch sogar strafbar gemacht.“
bild.de vom 8.2.2011

Meine Meinung: Nö. Zwar genügt für § 184b IV 2 StGB schon Eventualvorsatz*, der Käufer hatte aber schlicht und ergreifend gar keinen Vorsatz. Er hätte sich somit also auch nicht strafbar gemacht.
Nach einer anderen Meinung** wird von dem Besitzer, der unvorsätzlich in den Besitz kinderpornographischer Darstellungen gelangt ist, verlangt, sich durch Vernichtung oder Ablieferung bei den Behörden von diesen zu trennen. Aber auch nach dieser Ansicht würde sich der Käufer im vorliegenden Fall nicht strafbar machen.

*Perron/Eisele in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, § 184b, Rn. 17.
**Lackner/Kühl, StGB, § 184b, Rn. 8.

Montag, 7. Februar 2011

Scheiß auf das System!

Mag sein, dass das System rückständig ist. Schon seit Jahrhunderten wird es fast unverändert angewandt. Von Königen, Kaisern, Reichskanzlern. Schließlich auch in der Bundesrepublik.

Seit jeher werden Gesetze in der Systematik Paragraph/Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe angegeben.

Aber Irgendwann wurde es wohl Zeit, mit dieser Tradition zu brechen. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man sich den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ein wenig ansieht.
Auf den ersten Blick, hat man es zwar auch mit einer gewissen Systematik zu tun, auf den zweiten merkt man aber, das eine solche fehlt.

Schönes Beispiel ist der Art. 260 AEUV.*
Der erste Absatz ist noch ein Klassiker. Vorne das "(1)" und weil er nur einen Satz hat, ist dieser nicht nummeriert.
Der zweite Absatz ist schon ein bisschen freakiger. Zwar steht auch brav die "(2)" davor und die ersten beiden Sätz sind nummeriert, allerdings hat dieser Absatz noch einen dritten Satz, der keine hochgestellte Nummer trägt. Und dann ist da noch diese eine Zeile, die wohl einen Unterabsatz des zweiten Absatzes darstellt. Oder den vierten Satz.
Der nächste Absatz hat wieder brav die "(3)", allerdings fehlt auch hier die Nummerierung der Sätze. Die gibt's erst wieder im zweiten "Unterabsatz", allerdings beginnend mit der 1.

So schauts eigentlich im Ganzen Gesetz aus. Haben die da in der EU keinen Praktikanten o.ä. der da mal bisschen Ordnung reinbringen kann?
Oder ist das jetzt tatsächlich "in" und die deutsche Legislative ist nur zu fortschrittsfeindlich, um sich diesen Trend anzuschließen?


*beim verlinken fiel mir auf, dass sowohl bei dejure.org, als auch bei eur-lex.europa.eu gänzlich auf Satznummern verzichtet wird. Meine Ausführungen beziehen sich auf den im Sartorius unter 1001 abgedruckten Text.

Dienstag, 1. Februar 2011

Verloren im Weltweitnetz XVIII - "Der Eyecatcher"

Aus der Reihe "Wie ich mit meiner Powerpoint-Präsentation reich und berühmt werde"
Heute: Der "Eyecatcher".

Für einen gelungenen Vortrag ist es von entscheidender Bedeutung, von Beginn an die volle Aufmerksamkeit des Zuhörers zu erlangen.
Zu vermeiden sind daher Wendungen wie "Mein heutiges Thema lautet...", "Ich referiere heute über..." oder "Mein Thema ist...". Solche Einleitung befördern das Plenum unmittelbar in den geistigen Stand-by-Modus.

Besser ist es hingegen, mit einem sogenannten "Eyecatcher" zu beginnen, einem Blickfang, der die Neugier des Publikums weckt.
Dazu eignen sich Bilder und Slogans, die tatsächlich visuell wirken. Das "Eye" muss allerdings nicht wörtlich genommen werden. Die Aufmerksamkeit kann auch anderweitig geweckt werden, beispielsweise durch Bezugnahme auf Tagesaktuelle Geschehnisse oder den Einsatz anderer Medien.

Zu letzterem ein Beispiel:


Wie zufällig wird die eigentliche Präsentation kurzzeitig von einem, als Bildschirmschoner getarnten Video verdrängt, welches weibliche Körperteile zum Inhalt hat.

Beachte:
Auch bei der Wahl des Videos, gibt es so manchen Stolperstein!
An obigem Beispiel lässt sich dies gut nachvollziehen:

Gut war, dass der Dozent sofort die volle Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft hatte. Zudem wurde die Stimmung sofort spürbar lockerer, was ein effektiveres lernen ermöglicht.
Jedoch bergen solche Videos auch immer die Gefahr, vom zu vermittelnden Stoff abzulenken. Die Zuhörer sind unter Umständen so auf das Video fixiert, dass sie den nachfolgenden Ausführungen des Dozenten nicht mehr adäquat folgen können.

Fazit:
Ein einleitender "Eyecatcher" ist für das Gelingen einer Präsentation unerlässlich, birgt jedoch besondere Gefahren.
Schafft man es aber, die Balance zwischen Entertainment und Information zu halten, ist man auf dem Weg zum erfolgreichen Vortrag schon einen großen Schritt weiter.

Sonntag, 30. Januar 2011

Der Erstsemester-"ichweißwas"-Rechtsirrtums-mega-Klassiker auf sympathisch

Jeder, der sich mal ne viertel Stunde mit Recht beschäftigt hat, weiß um die Bedeutung des Schildes "Für Garderobe keine Haftung". Wer nicht, kann's googeln.

Gestern stieß ich auf ein Schild, dass eine ähnliche Stoßrichtung hat:


Die Frage, ob trotzdem ein Verwahrungsvertrag zustande käme, wenn ich meine stets griffbereite Schatzkiste dennoch abgegeben hätte, kam mir zwar kurz in den Sinn, wurde jedoch zugunsten des schönen Abendverlaufes verdrängt :)

Mittwoch, 26. Januar 2011

Wenn das Profilbild zum Verhängnis wird

Bei dieser Schlagzeile musste ich doch etwas schmunzeln:


Ein 21-Jähriger Zeitsoldat hatte einen 28-Jährigen in einer Disco niedergeschlagen und sich daraufhin aus dem Staub gemacht. Eine Freundin des Opfers erkannte den Täter zwei Monate später auf Facebook wieder.

Zunächst erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Durch eine Verurteilung sah der Täter allerdings seine Karriere gefährdet, da er die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wollte. Mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, erhob er Einspruch.
Er hatte sich mit dem Opfer bereits außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld geeinigt, wohl um seinen guten Willen und Reue zu zeigen. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Diebstahls, sah die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung ab.
Den Richter konnte er auch nicht überzeugen, denn er wurde letztlich zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt.

Was lernen wir daraus: nach der nächsten Schlägerei, unbedingt das Profilfoto raus nehmen!

Montag, 24. Januar 2011

Gelegenheit macht Diebe?

Sachverhalt (verkürzt, verfremdet, ausgeschmückt):
Der Anbieter eines juristischen Repetitoriums A lässt durch G Flyer verteilen, mit denen er für eine Probehörveranstaltung wirbt, auf der unter anderem Freibier ausgeschenkt wird (ja, der Sachverhalt spielt in Bayern). G soll die Flyer an den Windschutzscheiben der Fahrzeuge anbringen, die auf dem Parkplatz vor der rechtswissenschaftlichen Bibliothek abgestellt sind, indem er sie unter den Scheibenwischer klemmt. Als zusätzliches "Schmankerl", sind an den Flyern kleine Päckchen mit Gummibärchen angeklebt.

Samstag, 22. Januar 2011

Ein Kompliment

muss ich an dieser Stelle den Damen und Herren der regensburger Unimensa aussprechen. Oft genug wird ja über das Essen geschimpft. Gestern war ich allerdings begeistert. Und auch von anderen Seiten hörte ich sehr viel Positives. Aber ich will jetzt gar nicht versuchen, dieses kulinarische Erlebnis in Worte zu fassen. Nur so viel: Es schmeckte so gut wie es aussah:

Donnerstag, 13. Januar 2011

Freizeit (-)

Die Examensvorbereitung der Juristen ist ja berüchtigt für seinen Zeitaufwand. Ein bis eineinhalb Jahre vor dem angepeilten Termin, fangen vielen bereits an, Probeklausuren zu schreiben (was bei mir bisher noch relativ sparsam ausfiel).
Dazu kommen dann noch ein oder zwei große Scheine, die man vielleicht noch braucht.
Die Lektüre aktueller Entscheidung, die unter Umständen examensrelevant sein könnten, ist selbstverständlich.
Dann ist da vielleicht noch ein Referat, dass man für das bevorstehende Schwerpunktseminar vorbereiten muss.
Als wäre das nicht genug, gibt der Prof. für ebenjenes Seminar einen "Reader" (eine Sammlung wichtigster Texte, die aus verschiedenen Büchern zusammenkopiert wurden und einen schönen Packen von ca 4,72 cm Höhe ergeben) heraus, welchen man bis zum Seminar (in zwei Tagen) "mal durchlesen soll".
Achja, das Rep an sich läuft ja nebenbei auch noch.

Da passte der gestrige Versprecher des Repetitors eigentlich ganz gut: Er nannte die hemmer-Ausbildungszeitschrift versehentlich "Life-OR-Law"...

Das tut meiner Stimmung aber keinen Abbruch, denn in den letzten 6 Semestern stellte ich fest, dass die Prüfungszeit genauso schnell vorbei ging, wie sie gekommen war. Ich bin zuversichtlich, dass es auch dieses Semester so sein wird :) Und dann ist auch wieder mehr Luft für andere Dinge, die weniger mit Paragraphen zu tun haben.
 (sondern mehr mit Artikeln, muahahaha...).

Montag, 10. Januar 2011

Manchmal hast an Durscht...

Abends halb 6 vor der WiWi-Fachschaft:


Die Coca-Cola-Tarnkiste kann ihre Wirkung nicht wirklich entfalten. Bei den Juristen scheint fürs Leergut  noch ausreichend Stauraum innerhalb des Fachschaftszimmers gewesen zu sein :)