Mag sein, dass das System rückständig ist. Schon seit Jahrhunderten wird es fast unverändert angewandt. Von Königen, Kaisern, Reichskanzlern. Schließlich auch in der Bundesrepublik.
Seit jeher werden Gesetze in der Systematik Paragraph/Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe angegeben.
Aber Irgendwann wurde es wohl Zeit, mit dieser Tradition zu brechen. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man sich den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ein wenig ansieht.
Auf den ersten Blick, hat man es zwar auch mit einer gewissen Systematik zu tun, auf den zweiten merkt man aber, das eine solche fehlt.
Schönes Beispiel ist der Art. 260 AEUV.*
Der erste Absatz ist noch ein Klassiker. Vorne das "(1)" und weil er nur einen Satz hat, ist dieser nicht nummeriert.
Der zweite Absatz ist schon ein bisschen freakiger. Zwar steht auch brav die "(2)" davor und die ersten beiden Sätz sind nummeriert, allerdings hat dieser Absatz noch einen dritten Satz, der keine hochgestellte Nummer trägt. Und dann ist da noch diese eine Zeile, die wohl einen Unterabsatz des zweiten Absatzes darstellt. Oder den vierten Satz.
Der nächste Absatz hat wieder brav die "(3)", allerdings fehlt auch hier die Nummerierung der Sätze. Die gibt's erst wieder im zweiten "Unterabsatz", allerdings beginnend mit der 1.
So schauts eigentlich im Ganzen Gesetz aus. Haben die da in der EU keinen Praktikanten o.ä. der da mal bisschen Ordnung reinbringen kann?
Oder ist das jetzt tatsächlich "in" und die deutsche Legislative ist nur zu fortschrittsfeindlich, um sich diesen Trend anzuschließen?
*beim verlinken fiel mir auf, dass sowohl bei dejure.org, als auch bei eur-lex.europa.eu gänzlich auf Satznummern verzichtet wird. Meine Ausführungen beziehen sich auf den im Sartorius unter 1001 abgedruckten Text.
Posts mit dem Label Herstudiert werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Herstudiert werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 7. Februar 2011
Dienstag, 15. Dezember 2009
Man lernt auch fürs Leben...
Ablage:
Geldautomat,
Herstudiert,
Lehrbuch,
lernen
"Herstudiert". So bezeichnet man in Bayern Personen, die sich durch herausragende fachliche Kompetenz auszeichnen. Allerdings schwingt bei diesem Wort auch eine leicht negative Note mit. Es bedeutet nämlich auch, dass die betreffende Person sonst vom "richtigen Leben" keine Ahnung hat. Solche Personen sind oft sozial wenig kompatibel und einfachste, für uns alltägliche Lebensabläufe, bereiten ihnen Schwierigkeiten. Sei es, weil sie es nie gelernt haben oder auch, weil sie es nach den vielen Jahren, die sie ausschließlich in Bibliotheken verbrachten, schlicht vergessen haben.
Doch auch an diese Menschen haben die juristischen Lehrbuchautoren gedacht. Anders kann ich mir die Textstelle, auf die ich heute gestoßen bin, nicht erklären. Eine ganze Randnummer lang wird da erklärt, wie ein Geldautomat funktioniert. Es beginnt mit:
*Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, C.F. Müller Verlag, 32. Auflage, Heidelberg u.a. 2009, S. 76, Rn. 163.
**ebd.
Doch auch an diese Menschen haben die juristischen Lehrbuchautoren gedacht. Anders kann ich mir die Textstelle, auf die ich heute gestoßen bin, nicht erklären. Eine ganze Randnummer lang wird da erklärt, wie ein Geldautomat funktioniert. Es beginnt mit:
"Die meisten Kreditinstitute haben Geldautomaten installiert, um ihren Kunden auch außerhalb der Schalterstunden das Abheben von Bargeld durch Verfügung über deren Girokonto zu ermöglichen."*Weiter wird erklärt, dass dies nur durch Zusammenspiel von "Codekarte" und Geheimzahl funktioniert. Auch wie man durch die Eingabefelder geleitet wird und natürlich, dass der Automat die Karte einbehält, wenn "nicht spätestens nach der dritten Aufforderung die richtige Geheimzahl eingegeben wird"**.
*Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, C.F. Müller Verlag, 32. Auflage, Heidelberg u.a. 2009, S. 76, Rn. 163.
**ebd.
Abonnieren
Posts (Atom)