Doch auch an diese Menschen haben die juristischen Lehrbuchautoren gedacht. Anders kann ich mir die Textstelle, auf die ich heute gestoßen bin, nicht erklären. Eine ganze Randnummer lang wird da erklärt, wie ein Geldautomat funktioniert. Es beginnt mit:
"Die meisten Kreditinstitute haben Geldautomaten installiert, um ihren Kunden auch außerhalb der Schalterstunden das Abheben von Bargeld durch Verfügung über deren Girokonto zu ermöglichen."*Weiter wird erklärt, dass dies nur durch Zusammenspiel von "Codekarte" und Geheimzahl funktioniert. Auch wie man durch die Eingabefelder geleitet wird und natürlich, dass der Automat die Karte einbehält, wenn "nicht spätestens nach der dritten Aufforderung die richtige Geheimzahl eingegeben wird"**.
*Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, C.F. Müller Verlag, 32. Auflage, Heidelberg u.a. 2009, S. 76, Rn. 163.
**ebd.
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