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Mittwoch, 31. August 2011

Kontrahierungszwang gem. § 826 BGB wegen Diskriminierung

Beim Wiederholen des allgemeinen Teils des Schuldrechts, stieß ich gerade auf eine interessante Meinung, die ich so nicht erwartet hätte.

Man kennt diese Discobesuchsfälle: Der Türsteher weist einen Besucher an der Tür aufgrund seiner Hautfarbe ab. Daraufhin wird der Betreiber der Diskothek zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Es besteht also faktisch ein Kontrahierungszwang für Diskotheken nach dem AGG.

Denkbar wäre ein solcher Zwang auch aufgrund § 826 BGB. Ob man diesen mit der hM durch § 249 I BGB begründet oder mit der aA, die eine verschuldensunabhängigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch annimmt, sei dahin gestellt.
Im wesentliche kommt es darauf an, dass die Verweigerung des Vertragsschlusses sittenwidrig ist. Dies ist mit Blick auf die Wertordung des Grundgesetzes (hier: Art. 3 I, III GG) und die Wertungen des AGG im Einzelfall zu Entscheiden.

In der Literatur wird nun die Meinung vertreten, es würde kein Kontrahierungszwang ausgelöst, weil Schmerzensgeldansprüche und strafrechtliche Sanktionen eine bessere Wirkung haben, als ein eigentlich ungewollter "Scheingehorsam"* des Diskothekenbetreibers.
Wenngleich mich diese Meinung etwas überraschte, ist das Argument zunächst durchaus einläuchtend. Was will ich denn in einem Laden, in dem ich offensichtlich nicht willkommen bin? Da ist es doch besser, ich gehe wo anders hin, wo man sich über meinen Besuch freut, ich bekomme dazu noch Schmerzensgeld und der Betreiber eine Strafe.
Selbstverständlich ist aber im Ergebnis der hM zuzustimmmen, die einen Kontrahierungszwang nach § 826 BGB bejaht. Es ist dem Einzelnen nicht zuzumuten, sich einer offenen Diskrminierung zu beugen. Dies würde dem Rassismus, der imho sowieso an den meisten Discotüren vorherrscht, Tür und Tor öffnen. Zum anderen kann es den Betroffenen überlassen bleiben, ob er sich mit Schmerzensgeld begnügt oder darüber hinaus auf Vertragsschluss besteht.

Kürzlich wurde ein solcher Fall vom LG Tübingen übrigens dahingehend entschieden, dass eine Abweisung lediglich eine "Demütigung" wäre, diese aber "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können" übersteigt. Daher wurde kein Schmerzensgeld zugesprochen. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz vor das OLG Stuttgart. (Siehe auch RA Ferner)

*Looschelders, Schuldrecht AT, S. 49, Rn. 120.

Dienstag, 16. August 2011

Alptraum Jurastudium

Abgesehen von den Lesefähigkeiten des Vorlesers, ein mMn interessanter Blick auf das Jurastudium:


Die Aussagen sind mE wohl stark übertrieben, wenngleich einige Punkte sicherlich einen wahren Kern haben.

(Interessant fand auch den Gedanken, dass Jurastudenten mehr onanieren, weil man da alles "im Griff" hat. Die Überschrift "Der wichsende Jurastudent" war mir dann aber doch zu reißerisch:) )

Donnerstag, 26. Mai 2011

Ein Versuch, zu Hause zu lernen

Viele Kommilitonen lernen grundsätzlich nur in der Bibliothek. Dort ist es still und man kann jederzeit etwas nachschlagen.
Allerdings lauern auch Ablenkungen. Stichwort: "Kaffeepause".

Auch daheim eröffnet sich eine Vielzahl an Nebenbeschäftigungen (Facebook, bloggen :) ). Aber wenn man sich ein wenig zusammenreißt, geht's auch hier.

Seit ein paar Wochen das Wetter sehr schön ist, läuft allerdings auch unser Hausmeister wieder zur Höchstform auf. Und ich musste feststellen, dass es tatsächlich möglich ist, fünf Tage hintereinander, den ganzen Vormittag mit lärmender Gartenarbeit zu verbringen.
Die Lärmimmissionen seiner Geräte, gliedern sich in etwa wie folgt:


Hab' ich erwähnt, dass ich seit ein paar Wochen Fan des graphitti-blog bin?

Mittwoch, 3. November 2010

Die Beschlussfähigkeit des Bundestages

Nach dem durchaus kritischen Echo auf meinen letzten Post, hier ein kleiner Nachtrag zur Thematik der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages bei der Gesetzgebung.

Bundesgesetze werden nach Art. 77 I 1 GG vom Bundestag beschlossen.

Dazu muss der Bundestag beschlussfähig sein. Diese richtet sich nach § 45 GOBT.
Der BT ist demnach beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist (§ 45 I GOBT).
Zu Klären ist also, wie viele Mitglieder der BT umfasst. Gibt es im Sachverhalt keine Angaben dazu, ergibt sich dies aus § 1 I BWG. Demnach besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten.
Für die Praktiker: In der Realität kann sich diese Zahl durch sogenannte Überhangmandate (§ 6 V BWG) erhöhen. Momentan hat der BT 622 Mitglieder.
Von diesen 598 müsste nun mehr als die Hälfte anwesend sein. Als kleine Hilfe kann man sich merken, dass in § 1 II BWG die Zahl der Kreiswahlvorschläge die Hälfte von 598 ist, was den Praktiker natürlich nicht weiterbringt, aber in einer nervenaufreibenden Klausur vielleicht nicht schadet.

Kommt man nun zum Ergebnis, der BT war beschlussfähig, ist dieser Prüfungspunkt beendet.

Ansonsten kommt noch dieser Punkt hinzu:
Waren nicht mehr als die Hälfte der MdB anwesend, ist § 45 II GOBT zu beachten.
Demnach muss die Beschlussfähigkeit ausdrücklich vor der jeweiligen Abstimmung von einer Fraktion oder 5% der Anwesenden Mitglieder gerügt werden.
Demnach ist der Bundestag im Umkehrschluss so lange Beschlussfähig, bis dies angezweifelt wird.

Montag, 25. Oktober 2010

Ein Blick ins Gesetz...

Es gibt ein paar Sprüche, die jeder Jurist schon zigmal in seiner Karriere gehört hat. "Warum musst du denn so viel lernen? Steht doch alles im Gesetz." ist einer davon. Oder "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", wahlweise "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil."

Momentan beschäftige ich mich mit Verfassungsrecht. Es ging heute um die Beschlussfähigkeit des Bundestages.
Diese richtet sich nach § 45 I GOBT. Demnach ist der BT beschlussfähig, wenn mindestens (danke für den Hinweis) mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Jetzt müsste man wissen, wie viele Mitglieder der BT hat. Also ein Blick in § 1 I BWG. Da steht, es sind grundsätzlich 598, vorbehaltlich gesetzlicher Abweichungen.

So, davon jetzt also die Hälfte.

Der Gesetzgeber weiß allerdings um die Rechenschwäche seiner Juristen, wenngleich die Division durch 2 noch machbar sein sollte.
Trotzdem wird einem hier geholfen, indem in Absatz zwei die Zahl 299 vorgeschlagen wird. Sehr nett.

Vorschläge, wie ich dennoch begründen kann, dass ich was anspruchsvolles studiere, bitte in die Kommentare.

Montag, 26. Juli 2010

Ritter des Rechts

Ich bin so der Lerntyp, der sich den Stoff gerne in Zusammenhängen einflößt. Ich lerne am effektivsten, wenn ich den Sinn einer Regelung erkannt oder die Entwicklung eines Meinungsstreits nachvollzogen habe. Noch besser natürlich, wenn der Repetitor dem Streit ein Bild verpasst.

Aber von vorn:

Donnerstag, 22. Juli 2010

Ablenkungsmanöver

Das muss ich jetzt einfach los werden:
Es ist 12:35, Bibliothek Recht I, ein Anruf, ich nehme ihn im Kopierraum an.
Eine Kommilitonin ist dran, die eigentlich auch kommen wollte.
Sie gibt mir einen unsrer Nachbarn:

Donnerstag, 15. Juli 2010

Gesucht

Motivation - Wurde zuletzt mit einem Mojito auf der Liegewiese gesehen. Seitdem verschwunden. Sachdienliche Hinweise zum verbleib bitte in die Kommentare.

Aber ich kann die Motivation schon verstehen. Wer will bei dem Wetter schon in die Bib, wenn es so viele schöne Alternativen gibt: Guggi, Grillplatz, Volleyball oder jeder andere Platz im Schatten.

Ich kann mich ja kaum zum bloggen aufraffen... Geschweige denn zum Strafrecht lernen. Vielleicht versuch ich's mal mit einer Kombi aus Liegewiese und Karteikarten.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Lernschaden

Klausuren sind zu Ende! 
Und wenn's wen interessiert, wie es um meinen Humor mittlerweile bestellt ist:
Ich hab mich gestern tierisch über § 2269 BGB amüsiert.
"Tod des Überlebenden"... haha, ein Riesending...

Mittwoch, 3. Februar 2010

Löscharbeiten

Offiziell „brennt“ unsere ja Uni noch. Also sie ist besetzt. Die Unileitung kämpft zwar dagegen an, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die nun gewählte Methode wirklich ans Ziel führen wird: In einer Nacht- und Nebelaktion wurden von 400, speziell dafür auf einer Bohrinsel geschulten Einsatzkräften, sogenannten „Malbohro-Männern“, an verschiedenen Stellen am Unigebäude Löcher gebohrt, durch die es jetzt rein tropft. Unter anderem in die Bibliothek. Auf eine harte Stelle. Die dadurch entstehende Soundkulisse muss ich wohl nicht näher beschreiben. Aber trotzdem waren die Folterkammern Lesesäle bis auf den letzten Platz besetzt.
Diese beiden Umstände sorgten dafür, dass ich mal wieder versuchen werde, daheim zu lernen…

Samstag, 30. Januar 2010

Proka... Poka... Prokati...

Prokrastination für Fortgeschrittene.

10 Dinge, die man nicht tun sollte, wenn man in drei Tagen eine Klausur schreibt:
  • Kaffee trinken
  • "mal schnell" den Fernseher einschalten
  • Einkaufen
  • Bier shoppen
  • ein anderes Fach lernen
  • Putzen
  • Sportschau anschauen
  • FarmVille spielen
  • für 6 Leute groß aufkochen
  • Bloggen

Donnerstag, 14. Januar 2010

Verloren im Weltweitnetz IX - Bayerische Politik für Anfänger

Meine erste Klausur in diesem Semester rückt immer näher. Ergo bin ich sehr anfällig für jegliche Art von Ablenkung. Passend zum momentanen Stoff (Bayerisches Kommunalrecht) bin ich zufällig über einen überragenden Auftritt von Gerhard Polt gestolpert:



Mit diesem Hintergrundwissen kann eigentlich nichts mehr schief gehen...

Donnerstag, 31. Dezember 2009

Nette Nachbarschaft

Wie gesagt bin ich ja Ausland. Im zuge dessen war ich seit einer Woche, abgesehen von einem kurzen Besuch im Internetcafé, nicht online.
Gestern Abend ist mir aufgefallen, warum ich nicht in das ungesicherte wlan des Nachbarn rein konnte: ich musste das Häkchen bei "IP-Adresse automatisch beziehen" setzen.
Einen Vorteil hatte die Internetabstinenz: Ich bin auf Grund der dadurch bedingten Langeweile fast mit Strafrecht lernen fertig...

Dienstag, 15. Dezember 2009

Man lernt auch fürs Leben...

"Herstudiert". So bezeichnet man in Bayern Personen, die sich durch herausragende fachliche Kompetenz auszeichnen. Allerdings schwingt bei diesem Wort auch eine leicht negative Note mit. Es bedeutet nämlich auch, dass die betreffende Person sonst vom "richtigen Leben" keine Ahnung hat. Solche Personen sind oft sozial wenig kompatibel und einfachste, für uns alltägliche Lebensabläufe, bereiten ihnen Schwierigkeiten. Sei es, weil sie es nie gelernt haben oder auch, weil sie es nach den vielen Jahren, die sie ausschließlich in Bibliotheken verbrachten, schlicht vergessen haben.
Doch auch an diese Menschen haben die juristischen Lehrbuchautoren gedacht. Anders kann ich mir die Textstelle, auf die ich heute gestoßen bin, nicht erklären. Eine ganze Randnummer lang wird da erklärt, wie ein Geldautomat funktioniert. Es beginnt mit:
"Die meisten Kreditinstitute haben Geldautomaten installiert, um ihren Kunden auch außerhalb der Schalterstunden das Abheben von Bargeld durch Verfügung über deren Girokonto zu ermöglichen."*
Weiter wird erklärt, dass dies nur durch Zusammenspiel von "Codekarte" und Geheimzahl funktioniert. Auch wie man durch die Eingabefelder geleitet wird und natürlich, dass der Automat die Karte einbehält, wenn "nicht spätestens nach der dritten Aufforderung die richtige Geheimzahl eingegeben wird"**.

*Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, C.F. Müller Verlag, 32. Auflage, Heidelberg u.a. 2009, S. 76, Rn. 163.
**ebd.

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Studium ./. Studentenwohnheim

Ich habe ja gute Vorsätze für dieses Semester. Und eigentlich habe ich die bis jetzt auch eingehalten. Nur habe ich Angst, dass mir mein Wohnheim zum Verhängnis wird. Um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen: Ich wohne hier sehr gerne, bin froh hier zu wohnen, komme mit meinen Mitbewohnern sehr gut klar und hab in einigen beste Freunde gefunden. Aber eben letzteres hat auch seine "Schattenseiten":

Samstag, 24. Oktober 2009

Der Student wächst mit seinen Aufgaben

Die erste Uniwoche ist überstanden. Tatsächlich wird's langsam spürbar anspruchsvoller. Zum einen ist der Stundenplan etwas voller, zum anderen musste ich einen Schwerpunkt wählen, in dem ich nicht mehr die Anonymität von 200 Leuten genießen kann. Vielmehr hab ich da nur noch 20 Mitstreiter.
Was noch erschwerend hinzu kommt:

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Kaltstart

Komme gerade von der ersten Strafrechtsvorlesung im neuen Semester. Hab' festgestellt, dass ich nach den Ferien erst wieder bissl in Schwung kommen muss. Selbiges gilt für eine Kommilitonin, die gewisse Probleme mit dem Versuchsaufbau hatte. Kommentar des Profs: "Sie haben aber viel vergessen!"