Eine Kommilitonin hatte heute im Rep ihren ca. 5-jährigen Sohn dabei (ich vermute einfach mal es war ihr Sohn, könnte auch kleiner Bruder/Neffe/sonstwas sein; warum er dabei war weiß ich auch nicht, vielleicht hat der Kindergarten zu, ist ja auch egal).
Passenderweise behandelten wir Strafrecht. Es ging mehrfach um Geschlechtsverkehr, HIV und schließlich auch um die Sittenwidrigkeit von SM (eine Einwilligung in eine Körperverletzung wäre gem. § 228 StGB unbeachtlich, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt, was bei Sadomasopraktiken dann der Fall ist, wenn diese potentiell lebensgefährlich sind; wir haben außerdem gelernt, dass in der SM-Szene "Strangulieren" als "Atemkontrolle" bezeichnet wird). Also schon vor der Pause wurde genügend Stoff geliefert, der zu Hause einige Fragen des kleinen aufwerfen könnte.
Nach der Pause ging es übrigens mit dem "Kannibalen von Rotenburg" weiter. Ich weiß nicht, ob die Kollegin den Kleinen nochmal mitbringt.
Er war übrigens ausgesprochen ruhig. Man merkte gar nicht, dass er da war. Braves Kind.
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Montag, 20. Juni 2011
Montag, 29. November 2010
"Schneechaos"
Ablage:
Regensburg,
Rep,
Unileben,
Wetter
Das kam jetzt aber plötzlich. In Regensburg herrscht Chaos. Sind ja auch mindestens 10cm Neusschnee in der Nacht gefallen. Auf dem Weg ins Repetitorium kam ich an drei liegen gebliebenen Bussen vorbei.
Das Rep selbst fiel dann aus (nicht wegen Wetter, sondern Krankheit). Auf dem Heimweg, respektive auf dem Weg in die Bib, standen die Busse immer noch da.
Als ob das ganze ein unerwarteter Wintereinbruch wäre. Wir befinden uns geografisch doch noch in einem Gebiet, in dem zu beginn der kalten Jahreszeit durchaus mit Schnee zu rechnen ist.
Es bleibt mir auch ein Rätsel, wieso der Busfahrer die Galgenberger Brücke mit 60 Sachen runterheizte. Ich hätte ihm auch vorher sagen können, dass es dann mit dem Bremsen VOR der roten Ampel etwas kompliziert wird. Noch schlechter als Bremsen, können unsere hiesigen Busfahrer glaub ich nur Gas geben. Die scheinen nämlich nur Vollgas zu kennen. Bei diesen Wetterverhältnissen nicht das Beste Mittel.
Es gibt übrigens auch schöne Seiten:
Das Rep selbst fiel dann aus (nicht wegen Wetter, sondern Krankheit). Auf dem Heimweg, respektive auf dem Weg in die Bib, standen die Busse immer noch da.
Als ob das ganze ein unerwarteter Wintereinbruch wäre. Wir befinden uns geografisch doch noch in einem Gebiet, in dem zu beginn der kalten Jahreszeit durchaus mit Schnee zu rechnen ist.
Es bleibt mir auch ein Rätsel, wieso der Busfahrer die Galgenberger Brücke mit 60 Sachen runterheizte. Ich hätte ihm auch vorher sagen können, dass es dann mit dem Bremsen VOR der roten Ampel etwas kompliziert wird. Noch schlechter als Bremsen, können unsere hiesigen Busfahrer glaub ich nur Gas geben. Die scheinen nämlich nur Vollgas zu kennen. Bei diesen Wetterverhältnissen nicht das Beste Mittel.
Es gibt übrigens auch schöne Seiten:
Donnerstag, 14. Oktober 2010
Telefonjoker
Ablage:
Handy,
Kommilitonen,
Rep
Dass man Handys in Vorlesungen und ähnlichen Veranstaltungen aus- oder zumindest lautlosschaltet, sollte mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Sollte es doch einmal vergessen werden und es kommt zum Ernsttfall (also das Mobiltelefon gibt Geräusche von sich), wird das meiner Erfahrung nach von den Dozenten professionell ignoriert.
Allerdings nicht so gestern im hemmer-Rep. Nachdem der Dozent eine Frage in den Raum gestellt hatte, läutete beim Kommilitonen neben mir das iPhone, was zu folgendem Dialog führte:
Allerdings nicht so gestern im hemmer-Rep. Nachdem der Dozent eine Frage in den Raum gestellt hatte, läutete beim Kommilitonen neben mir das iPhone, was zu folgendem Dialog führte:
Dozent: "War das jetzt der Telefonjoker?"
Student: (zwar peinlich berührt, aber trotzdem schlagfertig) "Nene, das war die Alpmann-App!"
Donnerstag, 30. September 2010
Der Reichtum der juristsichen Fauna
Ablage:
Definition,
Rep,
Zivilrecht
Während des Jurastudiums kommt man einige Male mit der Tierwelt in Berührung. Klassiker ist natürlich der Bienenschwarm im BGB (§§ 661 ff. BGB). Auch zu nennen wären die Kleintiere und die Milchkuh, respektive nach Wahl des Schuldners "statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe", die sich im § 811 I Nr.3 ZPO tummeln.
Aber auch in Blawgs findet sich so manches Getier. Während RAin Braun eine ganze Kategorie für Pferderecht führt, stößt man bei Nebgen und hier auf Eulen und bei RA Feltus auf einen komischen Kauz.
Gestern schließlich, hörte ich von einem Meinungsstreit, der sich ebenfalls in der Vogelwelt abspielt und in Zusammenhang mit der Milchkuh der ZPO steht: Es geht um den Kuckuck und warum das Pfandsiegel so genannt wird.
Wenn man die Frage googelt, bekommt man den Eindruck, das die Bezeichnung nach der hM auf denReichsadler preußischen Adler [Danke für den Hinweis] zurückzuführen ist, der früherer auf dem Pfandsiegel abgebildet war und abschätzig als Kuckuck bezeichnet wird.
Andere Stimmen sehen den "Kuckuck" als euphemistische Bezeichnung für den Teufel ("Zum Kuckuck!"). Die gepfändete Sache war also durch Anbringung des Pfandsiegels "beim Teufel", sprich: verloren.
Eine letzte Meinung betrachtet die Frage aus juristisch-biologischer Sicht. Der Kuckuck legt seine Eier in fremde Nester, um diese ausbrüten zu lassen. Dies kann als Parallele zum Recht des Gläubigers an der gepfändeten Sache gesehen werden. Nach Anbringung des Pfandsiegels, erlangt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht und hat, bildlich gesprochen, "ein Ei im Nest des Schuldners", über welches dieser nicht verfügen darf.
Eine Streitentscheidung spare ich mir jetzt ;)
Aber auch in Blawgs findet sich so manches Getier. Während RAin Braun eine ganze Kategorie für Pferderecht führt, stößt man bei Nebgen und hier auf Eulen und bei RA Feltus auf einen komischen Kauz.
Gestern schließlich, hörte ich von einem Meinungsstreit, der sich ebenfalls in der Vogelwelt abspielt und in Zusammenhang mit der Milchkuh der ZPO steht: Es geht um den Kuckuck und warum das Pfandsiegel so genannt wird.
Wenn man die Frage googelt, bekommt man den Eindruck, das die Bezeichnung nach der hM auf den
Andere Stimmen sehen den "Kuckuck" als euphemistische Bezeichnung für den Teufel ("Zum Kuckuck!"). Die gepfändete Sache war also durch Anbringung des Pfandsiegels "beim Teufel", sprich: verloren.
Eine letzte Meinung betrachtet die Frage aus juristisch-biologischer Sicht. Der Kuckuck legt seine Eier in fremde Nester, um diese ausbrüten zu lassen. Dies kann als Parallele zum Recht des Gläubigers an der gepfändeten Sache gesehen werden. Nach Anbringung des Pfandsiegels, erlangt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht und hat, bildlich gesprochen, "ein Ei im Nest des Schuldners", über welches dieser nicht verfügen darf.
Eine Streitentscheidung spare ich mir jetzt ;)
Montag, 26. Juli 2010
Ritter des Rechts
Ablage:
BGH,
lernen,
Meinungsstreit,
Rep
Ich bin so der Lerntyp, der sich den Stoff gerne in Zusammenhängen einflößt. Ich lerne am effektivsten, wenn ich den Sinn einer Regelung erkannt oder die Entwicklung eines Meinungsstreits nachvollzogen habe. Noch besser natürlich, wenn der Repetitor dem Streit ein Bild verpasst.
Aber von vorn:
Aber von vorn:
Montag, 5. Juli 2010
Zwei auf einen Streich
Ablage:
Rep,
Strafrecht,
Tod
Dass es im Strafrecht mitunter nicht unbedingt pietätvoll zugeht, ist ja mittlerweile bekannt.
Heute ging es im Rep unter anderem um § 246 StGB, Unterschlagung. Dort heißt es in Absatz 1 am Ende:
[...] wird [...] bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Bei einer solchen anderen Vorschrift muss es sich nicht zwingend um ein Eigentumsdelikt handeln, was folgendes Beispiel erläutert, dass vom BGH entschieden wurde (hab leider keine Fundstelle parat):
T stiehlt dem O dessen Fahrrad. Als O es zurückfordert, erschlägt ihn T mit einem Vorschlaghammer.
Totschlag zweifelsohne (+), evtl. kommt auch Mord in Betracht.
Allerdings könnte auch eine Unterschlagung verwirklicht sein.
Frage: Worin besteht die "Manifestation des Zueignungswillens"?
Antwort: Es ist die Gleiche, wie die Tötungshandlung. Also der Schlag mit dem Hammer auf den Kopf
Ob sich der T wohl bewusst war, was er einem Juristen durch einen einfachen Hammerschlag alles über sich verrät?
Heute ging es im Rep unter anderem um § 246 StGB, Unterschlagung. Dort heißt es in Absatz 1 am Ende:
[...] wird [...] bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Bei einer solchen anderen Vorschrift muss es sich nicht zwingend um ein Eigentumsdelikt handeln, was folgendes Beispiel erläutert, dass vom BGH entschieden wurde (hab leider keine Fundstelle parat):
T stiehlt dem O dessen Fahrrad. Als O es zurückfordert, erschlägt ihn T mit einem Vorschlaghammer.
Totschlag zweifelsohne (+), evtl. kommt auch Mord in Betracht.
Allerdings könnte auch eine Unterschlagung verwirklicht sein.
Frage: Worin besteht die "Manifestation des Zueignungswillens"?
Antwort: Es ist die Gleiche, wie die Tötungshandlung. Also der Schlag mit dem Hammer auf den Kopf
Ob sich der T wohl bewusst war, was er einem Juristen durch einen einfachen Hammerschlag alles über sich verrät?
Mittwoch, 16. Juni 2010
Schadensbestimmung
Ablage:
Rep
Heutiger Fall in Schuldrecht AT (aufs Wesentliche beschränkt): Installateur macht einen Fehler beim Einbau der Heizung. Durch eine Gasexplosion werden Haus und Garten zerstört und die Ehefrau kommt um.
Schaden: Haus, Garten, Ehefrau.
Kommentar:
Schaden: Haus, Garten, Ehefrau.
Kommentar:
Kommen sie mir jetzt nicht mit Pietät! Wir sind Juristen!
Mittwoch, 26. Mai 2010
Überholspur
Es wird viel über den Bachelor geschimpft. Vieles davon sicherlich zu recht. Deswegen wehren sich die Juristen auch gegen die Einführung.
Ein Hauptargument ist, dass der Student durch den vollen Stundenplan keine Zeit mehr für Nebenbeschäftigungen hat.
Dem kann jetzt abgeholfen werden! Recht schnell! verspricht juristisches Wissen in kürzester Zeit. Strafrecht AT soll in "eineinhalb bis zwei Wochen" machbar sein.
Damit lassen wir sämtliche Bachelors und Bachelorettes weit hinter uns! 4 oder 5 Semester bis zum Examen sollten ja wohl reichen.
Bei aller Polemik: Die Filme scheinen mir sehr gut gemacht und sprechen visuelle Lerntypen sicherlich an.
Überlege noch, ob ich mir des kostenlose Probelernen vielleicht doch mal anschauen soll...
via Statt Aller
Ein Hauptargument ist, dass der Student durch den vollen Stundenplan keine Zeit mehr für Nebenbeschäftigungen hat.
Dem kann jetzt abgeholfen werden! Recht schnell! verspricht juristisches Wissen in kürzester Zeit. Strafrecht AT soll in "eineinhalb bis zwei Wochen" machbar sein.
Damit lassen wir sämtliche Bachelors und Bachelorettes weit hinter uns! 4 oder 5 Semester bis zum Examen sollten ja wohl reichen.
Bei aller Polemik: Die Filme scheinen mir sehr gut gemacht und sprechen visuelle Lerntypen sicherlich an.
Überlege noch, ob ich mir des kostenlose Probelernen vielleicht doch mal anschauen soll...
via Statt Aller
Montag, 3. Mai 2010
Du weißt, dass du Jura studierst, wenn...
Ablage:
Jurasprech,
Rep,
soziale Netzwerke
So heißt meine Lieblingsgruppe im StudiVZ. Da stehen echt lustige Sachen drin, die erschreckend oft stimmen.
Heute sind mir selbst zwei Dinge aufgefallen, deren Ursachen definitiv auf mein Studienfach zurückzuführen sind:
Heute sind mir selbst zwei Dinge aufgefallen, deren Ursachen definitiv auf mein Studienfach zurückzuführen sind:
Montag, 1. März 2010
hemmer-Time!
Aus gegebenem Anlass folgendes Video:
Und jetzt würde ich den geneigten Leser bitten, sich ein Wortspiel aus den Wörtern „Rapper“, „MC Hammer“, „Juristisches Repetitorium“ und „hemmer“ zu denken. Es wär‘ mir peinlich selbst eins zu machen (hemmer-Time muss reichen...).
Aja, wem es nicht aufgefallen ist: Seit heute bin ich quasi in der Examensvorbereitung. Vielleicht noch ein wenig früh, aber schaden wird’s mir sicher nicht.
Und jetzt würde ich den geneigten Leser bitten, sich ein Wortspiel aus den Wörtern „Rapper“, „MC Hammer“, „Juristisches Repetitorium“ und „hemmer“ zu denken. Es wär‘ mir peinlich selbst eins zu machen (hemmer-Time muss reichen...).
Aja, wem es nicht aufgefallen ist: Seit heute bin ich quasi in der Examensvorbereitung. Vielleicht noch ein wenig früh, aber schaden wird’s mir sicher nicht.
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