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Donnerstag, 30. September 2010

Der Reichtum der juristsichen Fauna

Während des Jurastudiums kommt man einige Male mit der Tierwelt in Berührung. Klassiker ist natürlich der Bienenschwarm im BGB (§§ 661 ff. BGB). Auch zu nennen wären die Kleintiere und die Milchkuh, respektive nach Wahl des Schuldners "statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe", die sich im § 811 I Nr.3 ZPO tummeln.
Aber auch in Blawgs findet sich so manches Getier. Während RAin Braun eine ganze Kategorie für Pferderecht führt, stößt man bei Nebgen und hier auf Eulen und bei RA Feltus auf einen komischen Kauz.

Gestern schließlich, hörte ich von einem Meinungsstreit, der sich ebenfalls in der Vogelwelt abspielt und in Zusammenhang mit der Milchkuh der ZPO steht: Es geht um den Kuckuck und warum das Pfandsiegel so genannt wird.

Wenn man die Frage googelt, bekommt man den Eindruck, das die Bezeichnung nach der hM auf den Reichsadler preußischen Adler [Danke für den Hinweis] zurückzuführen ist, der früherer auf dem Pfandsiegel abgebildet war und abschätzig als Kuckuck bezeichnet wird.

Andere Stimmen sehen den "Kuckuck" als euphemistische Bezeichnung für den Teufel ("Zum Kuckuck!"). Die gepfändete Sache war also durch Anbringung des Pfandsiegels "beim Teufel", sprich: verloren.

Eine letzte Meinung betrachtet die Frage aus juristisch-biologischer Sicht. Der Kuckuck legt seine Eier in fremde Nester, um diese ausbrüten zu lassen. Dies kann als Parallele zum Recht des Gläubigers an der gepfändeten Sache gesehen werden. Nach Anbringung des Pfandsiegels, erlangt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht und hat, bildlich gesprochen, "ein Ei im Nest des Schuldners", über welches dieser nicht verfügen darf.

Eine Streitentscheidung spare ich mir jetzt ;)

Samstag, 24. Juli 2010

Ornithologie BT II

Die bloggenden RA Siebers, Nebgen und der Enforcer schrieben vor einigen Tagen über ihre Erlebnisse mit jungen Richterinnen.
Interessant fand ich dabei, dass sich im Büro von Herrn Nebgen für solche Richterinnen der Ausdruck "Eule" eingebürgert hat.
Bei uns gibt es sowas ähnliches: Die Saaleule. Ein Begriff aus der studentischen Partyszene.
Regelmäßig handelt es sich dabei um eine styletechnisch schlecht beratenen Kommilitonin, die auf Grund unverhältnismäßigen Lernaufwandes, nur überschaubare soziale Kompetenz vorweisen kann und in Folge dessen höchstselten auf Partys zugegen ist, wobei sie die wenigen Gelegenheiten dazu nutzt, sich ordentlich aus dem Leben zu schießen, was wiederum nicht zu ihrer Attraktivität beiträgt.

Ich bin mir absolut sicher, dass genau das die Kolleginnen sind, die später zu der Sorte Richterin gehören, die von den obigen Bloggern beschrieben wurde.

Donnerstag, 12. November 2009

Nicht lang drum rum reden...

...sondern gleich zum Punkt kommen:
"Voraussetzungen für die Wirksamkeit nennt man Wirksamkeitsvoraussetzungen."
Aus der heutigen Erbrechtsvorlesung. Schön...

Samstag, 31. Oktober 2009

Die moderne Partnerschaft

Die Ehe als Partnerschaftsmodell ist überholt. Ok, das ist keine sonderlich neue Erkenntnis. Heute leben Partner in wilden Ehen, mit mehreren Kindern von verschiedensten Ex-Partnern, als glücklich Patchworkfamilien zusammen. Seit der letzten Erbrechtsvorlesung weiß ich, wie man dieses Partnerschaftsmodell, das wohl irgendwiw zwischen Monogamie und Polygamie angesiedelt ist, nennt:
"Serielle Monogamie"



Freitag, 16. Oktober 2009

Duftende, gut gekleidete Großstadt-Heteros

Zwei Drittel aller Fußballer und sieben Achtel aller Sänger sind es (angeblich): "metrosexuell".

Hab mich schon lange gefragt, an welchen Kriterien man das denn feststellen kann. Endlich habe ich eine Antwort gefunden. Selbstverständlich vom BGH: Demnach wird mit "metrosexuell"...
"...ein neuer Männertyp - heterosexuell veranlagt, modisch gekleidet, in Düfte gehüllt und vornehmlich in Metropolen lebend - beschrieben."
Wenn man Regensburg als Metropole sieht, sollte ich wohl anfangen, Fußball zu spielen oder zu singen...