Aber auch in Blawgs findet sich so manches Getier. Während RAin Braun eine ganze Kategorie für Pferderecht führt, stößt man bei Nebgen und hier auf Eulen und bei RA Feltus auf einen komischen Kauz.
Gestern schließlich, hörte ich von einem Meinungsstreit, der sich ebenfalls in der Vogelwelt abspielt und in Zusammenhang mit der Milchkuh der ZPO steht: Es geht um den Kuckuck und warum das Pfandsiegel so genannt wird.
Wenn man die Frage googelt, bekommt man den Eindruck, das die Bezeichnung nach der hM auf den
Andere Stimmen sehen den "Kuckuck" als euphemistische Bezeichnung für den Teufel ("Zum Kuckuck!"). Die gepfändete Sache war also durch Anbringung des Pfandsiegels "beim Teufel", sprich: verloren.
Eine letzte Meinung betrachtet die Frage aus juristisch-biologischer Sicht. Der Kuckuck legt seine Eier in fremde Nester, um diese ausbrüten zu lassen. Dies kann als Parallele zum Recht des Gläubigers an der gepfändeten Sache gesehen werden. Nach Anbringung des Pfandsiegels, erlangt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht und hat, bildlich gesprochen, "ein Ei im Nest des Schuldners", über welches dieser nicht verfügen darf.
Eine Streitentscheidung spare ich mir jetzt ;)
Wenn man "Hunderecht" googelt, dann wird man auch fündig. :-)
AntwortenLöschenund wer hat sich nicht während des Studiums mit der Viehmängelverordnung (http://www.juraforum.de/lexikon/kaiserliche-viehmaengelverordnung) herumgeschlagen?
AntwortenLöschenAber das sollte man als Jurist schon wissen, dass der Kuckuck nicht vom "Reichsadler" kommen kann (sondern natürlich vom preußischen Adler kommt).
AntwortenLöschenWer die Begründung weiß, darf sich zum Examen melden.
@Fridericus Rex: o verdammt. Das habe ich wohl gänzlich unreflektiert übernommen. Hab's schon Korrigiert.
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