Montag, 27. September 2010

Romantik im Recht VI oder: Wege zur Juristerei

Ich nehme an, so ziemlich jeder Jurastudent bzw. fertige Jurist musste sich schon rechtfertigen wurde schon gefragt, wie er zur Rechtswissenschaft kam.
Während einige ihren Kindheitstraum verwirklichen, war es bei mir eher eine Notlösung, die sich als Fügung des Schicksals herausstellte (siehe About.The.Boy).

Im Zuge der Recherche zu meiner Studienarbeit, stieß ich auf auf einen Brief des Rechtsphilosophen Johann Paul Anselm Ritter von Feuerbach an seinen Sohn Anselm vom 23. März 1820*. In diesem erklärt er ihm, warum er Juraprofessor wurde, wobei die Gründe durchaus nachvollziehbar sind, wenngleich ich nicht gern an seiner Stelle gewesen wäre.
Zunächst hatte er bereits vier Jahre Philosophie studiert, in letzterem sogar promoviert. Weiter heißt es in dem Brief**:
"Doch siehe! da wurde ich mit deiner Mutter bekannt; und ich kam in den Fall, mich ihr verpflichtet zu erkennen; es galt, ein Fach zu ergreifen, das schneller als die Philosophie Amt und Einnahmen bringe - um Deine Mutter und Dich ernähren zu können."
Ich nehme an, einer genaueren Interpretation bedarf es nicht.
Besonders schön fand ich auch den folgenden Satz, der die Meinung Feuerbachs zur Juristerei zeigt:
"Da wandte ich mich mit raschem, aber festem Entschluss von meiner geliebten Philosophie zur abstoßenden Jurisprudenz;"
Doch gleich darauf findet er schon wieder versöhnliche Worte:
"sie wurde mir bald minder unangenehm, weil ich einmal wusste, daß ich sie lieb gewinnen müsse; und so gelang es meiner Unverdrossenheit, meinem durch die bloße Pflicht begeistertem Muth - bei verhältnismäßig beschränkten Talenten - daß ich schon nach zwei Jahren den Lehrstuhl besteigen, meine Zwangs-, Noth- und Brotwissenschaft durch Schriften bereichern und so eine Standpunkt fassen konnte, von welchem aus ich rasch zu Ruhm und äußerem Glück mich emporgeschwungen und von der Mitwelt das laute Zeugnis gewonnen habe, daß mein Leben der Menschheit nützlich gewesen ist."
Auf Feuerbach geht unter anderem die Formulierung des Grundsatzes nulla poena sine lege zurück, den er in Art. 1 des Strafgesetzbuches für das Königreich Bayern von 1813 festhielt und welcher sich heute in Art. 103 II GG findet.
Also letztendlich gar nicht so schlecht für uns, dass er seine Frau traf.


*Feuerbach, Ludwig, Anselm Ritter von Feuerbach’s Leben und Wirken aus seinen ungedruckten Briefen und Tagebüchern, Vorträgen und Denkschriften, Band 2, S. 132ff., als E-Book verfügbar.
** S. 138.

2 Kommentare:

  1. ...und sogleich schwängerte ;).

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  2. Und da zeigt sich auch, wie wichtig grundlegende Vorbildung in der Juristerei ist. Ich denke, der gute Mann hätte mit einem dogmatisch ausgelegten Studium (ich habe das dumpfe Gefühl, seit 1800 hat sich nicht viel an der Ausbildung geändert) kaum die wichtigen Erkenntnisse und Errungenschaften haben können. Darum sollte man auch mal rüberschauen in die Philosophie-Vorlesungen oder ähnliches. :-)

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