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Montag, 21. November 2011

Romantik im Recht VII - Der einsame Akademiker

Kürzlich musste ich bei Arbeitsrecht Chemnitz lesen, dass einem Lehrer, der während des Unterrichts masturbierte, gekündigt wurde.
Und jetzt auch noch dieser Aushang, den ein Freund, der momentan in den USA weilt, in der dortigen Bibliothek sah: den mir ein Freund zuspielte:


Besonders nett finde ich den Hinweis am Ende, dass man sich bei Fragen an die "Help Desk" wenden kann...

[Edit]:
Danke für den Hinweis, dass es sich nicht um einen Aushang in den USA handeln kann.

Montag, 20. Juni 2011

Traumatisches Repetitorium

Eine Kommilitonin hatte heute im Rep ihren ca. 5-jährigen Sohn dabei (ich vermute einfach mal es war ihr Sohn, könnte auch kleiner Bruder/Neffe/sonstwas sein; warum er dabei war weiß ich auch nicht, vielleicht hat der Kindergarten zu, ist ja auch egal).
Passenderweise behandelten wir Strafrecht. Es ging mehrfach um Geschlechtsverkehr, HIV und schließlich auch um die Sittenwidrigkeit von SM (eine Einwilligung in eine Körperverletzung wäre gem. § 228 StGB unbeachtlich, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt, was bei Sadomasopraktiken dann der Fall ist, wenn diese potentiell lebensgefährlich sind; wir haben außerdem gelernt, dass in der SM-Szene "Strangulieren" als "Atemkontrolle" bezeichnet wird). Also schon vor der Pause wurde genügend Stoff geliefert, der zu Hause einige Fragen des kleinen aufwerfen könnte.

Nach der Pause ging es übrigens mit dem "Kannibalen von Rotenburg" weiter. Ich weiß nicht, ob die Kollegin den Kleinen nochmal mitbringt.

Er war übrigens ausgesprochen ruhig. Man merkte gar nicht, dass er da war. Braves Kind.

Montag, 30. Mai 2011

"Wenn eine Frau so etwas nicht will, dann soll's halt daheim bleiben!"

Hab' bei SPON gerade einen Artikel gelesen, der in die Kategorie "wenn's nicht traurig wär, wär's lustig" fällt.
In Sydney gingen 2500 Menschen, vorwiegend Frauen in aufreizender Kleidung, auf die Straße, um gegen sexuelle Belästigung zu protestieren.
Anlass war die Aussage eines kanadischen Polizisten, "Frauen sollten sich nicht wie Schlampen kleiden, um nicht schikaniert zu werden", die dort schon im Frühjahr zu ähnlichen Protesten führte.

Das erinnerte mich an die Drecksaunummer von Günther Grünwald, in der am Ende der Strafrichter eine ähnliche Aussage macht:


Hier das ganze in gespielter Form. Die Anmerkung des Richters wird hier aber vom Angeklagten übernommen:


In Form von Satire kann man über so eine Aussage ja noch lachen. Aber wenn das ein Polizist sagt, fange ich schon an mich zu Fragen, in was für einer Welt wir eigentlich leben...

Donnerstag, 7. April 2011

Nachspielzeit

Eigentlich wollte ich mich mal wieder durch eigenen content hervortun, aber ich komme nicht umhin zunächst mal meine Freude über diesen Post vom Pornoanwalt kundzutun:


via Pornoanwalt via I Believe In Advertising

Dienstag, 8. Februar 2011

Der subjektive Tatbestand wird unterschätzt

Auf bild.de war heute die Nachricht zu lesen, dass ein 49-Jähriger aus Gelsenkirchen auf seiner neu erstandenen Festplatte eine große Zahl pornographischer Dateien gefunden hat. Neben mehr als Tausend Bildern, waren auch zwei Filme dabei.

Mal abgesehen von der Frage, ob man mit sowas in den "Nachrichten" stehen will, beschäftigte mich vor allem der letzte Absatz des Artikels. In diesem gibt ein Rechtsanwalt, der den Käufer beraten hatte, eine Einschätzung ab:
„Unglaublich. Wenn sich auf der gekauften Platte Bilder mit kinderpornografischem Inhalt befunden hätten, hätte der Käufer sich dadurch sogar strafbar gemacht.“
bild.de vom 8.2.2011

Meine Meinung: Nö. Zwar genügt für § 184b IV 2 StGB schon Eventualvorsatz*, der Käufer hatte aber schlicht und ergreifend gar keinen Vorsatz. Er hätte sich somit also auch nicht strafbar gemacht.
Nach einer anderen Meinung** wird von dem Besitzer, der unvorsätzlich in den Besitz kinderpornographischer Darstellungen gelangt ist, verlangt, sich durch Vernichtung oder Ablieferung bei den Behörden von diesen zu trennen. Aber auch nach dieser Ansicht würde sich der Käufer im vorliegenden Fall nicht strafbar machen.

*Perron/Eisele in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, § 184b, Rn. 17.
**Lackner/Kühl, StGB, § 184b, Rn. 8.

Mittwoch, 25. August 2010

Liebe auf den...

Seit heute schreibe ich Studienarbeit. Die erste Leistung, die in meine Examensnote einfließen wird.
Das Seminar nennt sich schlicht "Ehre". Teilnehmen werden auch einige Kollegen aus der germanistischen Ecke. Bin gespannt auf die Ergebnisse.
Was mein Thema betrifft: bisher ein wahres Wechselbad der Gefühle.
Es lautet:
"Neue Ehrenstrafen in Bayern: Feuerbach, das Bayerische StGB von 1813 und ihr Umfeld"

Auf den ersten Blick: "Naja, hm, ok, hört sich interessant an."

Auf den Zweiten: "Boah, kein Plan!"

Auf den Dritten (nach Feststellung, dass es da durchaus interessante Literatur gibt): "Joa, das läuft!"

Auf den Vierten (durch die Erkenntnis, dass ebendiese Literatur wahnsinnig schwer zu beschaffen ist): "Naja, nächstes Semester gibt's wieder eine Arbeit..."

Auf den Fünften (Es sind bereits mehrere Stunden vergangen und der Bearbeiter hat sich, mit Unterstützung mehrere Kaffeepausen, geistig und literarisch geordnet): "Ok, machbar, gefällt mir, bin dabei, auf geht's!"

Ich hoffe die Stimmung bleibt so.

Sonntag, 23. Mai 2010

Liebesentzug

Eine Situation, die ich vor einigen Wochen hatte:

Ein Spieler, der bereits eine Gelbe Karte bekommen hatte, foulte erneut (allerdings nicht gelbwürdig). 'Ich pfeife. Weil er über die Entscheidung nicht erfreut ist, wirft er sich auf den Boden.

Soll ich ihn jetzt mit Gelb/Rot raus werfen? Oder einfach ignorieren und ihm dadurch zeigen, dass mich sein Verhalten nur peripher tangiert?

Ganz ehrlich: Solche Sachen gehen mir mittlerweile so dermaßen auf den Senkel! Ich muss mich auf dem Platz auch zusammenreißen und so manches, was mir auf der Zunge liegt, runter schlucken. Wer mich kennt weiß, wie schwer mir das fällt.

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Spieler meine kalte Schulter als Strafe sieht. Wohl eher nicht. Aber ich seh' auch nicht ein, auf dem Feld Kindermädchen zu spielen und den Spielern auch noch Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Freitag, 29. Januar 2010

Parkverbot

Sie gehören wohl mit zu den moralisch verwerflichsten Vergehen: Sexualdelikte. Denn Opfer sind die schwächsten der Gesellschaft. Die, die sich nicht wehren können. Nicht um Hilfe rufen können. Nicht weglaufen können. Richtig, die Rede ist von Pflanzen.
In Edinburgh verging sich ein 21-Jähriger an einem Baum. Ein Richter verbot ihm daraufhin, den Park zu betreten.
Der Baum hat sich bis heute nicht zu dem Vorfall geäußert.

Montag, 9. November 2009

Liebe ist doch nicht für alle da...

Das neue Rammsteinalbum "Liebe ist für alle da" kommt auf den Index. Wegen den Liedern "Pussy" und "Ich tu' dir weh", sowie dem Artwork, das eine S/M-Darstellung zeigt, die für Jugedliche nicht geeignet sei.
Die letzeren Gründe kann ich nachvollziehen, geht es im Text doch unter anderem um Nagetiere und Stacheldraht in Verbindung mit verschiedenen Körperöffnungen.
Aber "Pussy"? Angeblich regt dieses Lied zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr an - in Zeiten von AIDS ein Unding. Ich frage mich nur, wo? Ich habe es mittlerweile oft genug gehört. Seien wir uns mal ehrlich: