Posts mit dem Label höhere Mathematik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label höhere Mathematik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 3. November 2010

Die Beschlussfähigkeit des Bundestages

Nach dem durchaus kritischen Echo auf meinen letzten Post, hier ein kleiner Nachtrag zur Thematik der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages bei der Gesetzgebung.

Bundesgesetze werden nach Art. 77 I 1 GG vom Bundestag beschlossen.

Dazu muss der Bundestag beschlussfähig sein. Diese richtet sich nach § 45 GOBT.
Der BT ist demnach beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist (§ 45 I GOBT).
Zu Klären ist also, wie viele Mitglieder der BT umfasst. Gibt es im Sachverhalt keine Angaben dazu, ergibt sich dies aus § 1 I BWG. Demnach besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten.
Für die Praktiker: In der Realität kann sich diese Zahl durch sogenannte Überhangmandate (§ 6 V BWG) erhöhen. Momentan hat der BT 622 Mitglieder.
Von diesen 598 müsste nun mehr als die Hälfte anwesend sein. Als kleine Hilfe kann man sich merken, dass in § 1 II BWG die Zahl der Kreiswahlvorschläge die Hälfte von 598 ist, was den Praktiker natürlich nicht weiterbringt, aber in einer nervenaufreibenden Klausur vielleicht nicht schadet.

Kommt man nun zum Ergebnis, der BT war beschlussfähig, ist dieser Prüfungspunkt beendet.

Ansonsten kommt noch dieser Punkt hinzu:
Waren nicht mehr als die Hälfte der MdB anwesend, ist § 45 II GOBT zu beachten.
Demnach muss die Beschlussfähigkeit ausdrücklich vor der jeweiligen Abstimmung von einer Fraktion oder 5% der Anwesenden Mitglieder gerügt werden.
Demnach ist der Bundestag im Umkehrschluss so lange Beschlussfähig, bis dies angezweifelt wird.

Montag, 25. Oktober 2010

Ein Blick ins Gesetz...

Es gibt ein paar Sprüche, die jeder Jurist schon zigmal in seiner Karriere gehört hat. "Warum musst du denn so viel lernen? Steht doch alles im Gesetz." ist einer davon. Oder "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", wahlweise "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil."

Momentan beschäftige ich mich mit Verfassungsrecht. Es ging heute um die Beschlussfähigkeit des Bundestages.
Diese richtet sich nach § 45 I GOBT. Demnach ist der BT beschlussfähig, wenn mindestens (danke für den Hinweis) mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Jetzt müsste man wissen, wie viele Mitglieder der BT hat. Also ein Blick in § 1 I BWG. Da steht, es sind grundsätzlich 598, vorbehaltlich gesetzlicher Abweichungen.

So, davon jetzt also die Hälfte.

Der Gesetzgeber weiß allerdings um die Rechenschwäche seiner Juristen, wenngleich die Division durch 2 noch machbar sein sollte.
Trotzdem wird einem hier geholfen, indem in Absatz zwei die Zahl 299 vorgeschlagen wird. Sehr nett.

Vorschläge, wie ich dennoch begründen kann, dass ich was anspruchsvolles studiere, bitte in die Kommentare.

Sonntag, 25. Juli 2010

Iudex non calculat

Ich steh auch voll auf Juristenlatein. Auch wenn sie teilweise nicht stimmen. Zum Beispiel hat der Richter durchaus mal mit Zahlen zu kämpfen. Etwa in diesem Falle:

3(4)+9 → wenn (-) 5, 6 oder 7

Damit die Lektüre dieses Posts nicht gänzlich sinnfrei bleibt:
Es geht um Strafrecht. Genauer, um die Geltung des deutschen Strafrechts. Die Zahlen sind §§ des StGB.
Das StGB gilt für Taten, die im Inland (§3), also auf deutschem Staatsgebiet oder deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen (§4) begangen wurden. Der Ort ist nach §9 zu bestimmen.
Sind die §§ 3 und 4 zu verneinen (der Jurist sagt "(-)"), kommen noch die Kataloge der §§ 5, 6 und 7 in Betracht, die Regeln, wann Taten in Deutschland bestraft werden können, auch wenn sie nicht auf deutschem Gebiet begangen wurden.

Donnerstag, 24. Dezember 2009

99+0=139...

Weil meine Augen wieder mal etwas schlechter geworden sind, brauche ich neue Kontaktlinsen. Ich bekam vom Optiker meines Vertraens ein "kostenloses Probepaar", um herauszufinden ob und wie gut ich die neuen Linsen vertrage.
Am Montag war ich wieder dort, um nachsehen zu lassen, ob alles in Ordnung ist und um insofern neue nachzubestellen. Wie erwartet gabs keine Probleme und die nette Nasenfahrradfachverkäuferin bestellte einen Halbjahresvorrat.
Interessant dabei war, wie der Preis zustande kam:
Die Linsen kosten für ein halbes Jahr 99,- Euro, wenn ich wieder welche nachbestelle. Bei der ersten Bestellung kosten die "inklusive dem kostenlosen Probepaar" (O-Ton!) 139,- Euro.

Ja, ich werde meine Linsen in Zukunft übers Internet ordern. Für Linktips bin ich dankbar.