Dienstag, 22. Dezember 2009

Ich kenns halt nicht anders...

Ich habe mich in der Vergangenheit ein wenig über das "Binnen-I" lustig gemacht. Dieses wird häufig von GruppenInnen verwendet, die sich selbst als "politisch korrekt" verstehen. Da dies auch auf die BesetzerInnen der Uni Regensburg zutrifft, bin ich seit einigen Wochen dementsprechend oft damit konfrontiert.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich vielleicht politisch desorientiert bin. Warum bin ich dagegen, das Personengruppen explizit in männlich und weiblich aufgeteilt werden? Nun ja:
  • Es ist umständlich. 
  • Es schadet der Lesbarkeit eines Textes. 
  • Er führt leicht zu Missverständnissen. 
  • Negative Personengruppen werden nicht bedacht - oder hat schon mal jemand etwas von SelbstmordattentäterInnen gehört!? Wo ist da die Gleichbehandlung?
Und schließlich stellte ich mir immer vor, etwas explzit zu benennen, vergrößere nur den Spalt, den man damit zu überbrücken sucht. Je genauer man etwas trennt, desto mehr betont man doch den Unterschied. Also doch genau das Gegenteil von Gleichbehandlung.

Seit heute Nachmittag weiß ich aber, warum ich wirklich dagegen bin: Ich habs nicht anders gelernt. Tagtäglich bin ich mit dem falschen, politisch nicht korrekten und aufs äußerste verwerflichen Frauenbild konfrontiert. Und das nicht etwa zu Hause. Oder bei den falschen Freunden. Sondern in der Bibliothek, in juristischen Lehrbüchern! Beispiel gefällig? Bitteschön:
"So ist bei Verkäuferinnen, Angestellten und Lehrlingen in einem Ladengeschäft kleinen und mittleren Zuschnitts, dessen Führung sich unter der persönlichen Mitwirkung des Geschäftsinhabers zu vollziehen pflegt, nach der Verkehrsauffassung nicht Mitgewahrsam, sondern Alleingewahrsam des Geschäftsführers an den Waren, wie am Geld in der Kasse anzunehmen."*
Schön oder? Keine Rede von den männlichen Verkäufern**. Und ganz selbstverständlich ist ein Mann Geschäftsführer und -inhaber. Ich habe übrigens nachgesehen, es gibt keine Generalklausel am Anfang des Buches, die erklärt, alle Bezeichnungen bezögen sich auf Männlein und Weiblein.

*Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, C.F. Müller Verlag, 32. Auflage, Heidelberg u.a. 2009, S. 47, Rn. 88.
**Na toll. Obwohl "Verkäufer" nach der "politisch korrekten" Anschauung bereits alles weibliche ausschließt, muss ich "männlich" dazu schreiben, um sicher zu gehen, dass es richtig verstanden wird.

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