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Dienstag, 12. April 2011

Abwegige Ansicht vertretbar?

Gestern bekam ich eine Erbrechtsklausur heraus, in der sich ein schönes Beispiel dafür findet, dass es in Jura immer wieder auf den Korrektor ankommt.
Da im Sachverhalt mitgeteilt wurde, dass der Erblasser sein Testament am 1. Januar um 4 Uhr früh verfasst hatte und das auch noch auf der Rückseite einer Einladung zu einer Silvesterparty, kam ich auf die Idee, kurz zu diskutieren, ob er vielleicht in Folge von Alkoholgenuss testierunfähig gewesen sein könnte. Mangels weiterer Anhaltspunkte ging ich aber von einem wirksamen Testament aus (alle anderen Voraussetzungen waren erfüllt).
Jetzt steht bei mir am Rand der Kommentar "naja, wohl eher abwegig". Das würde mich, insbesondere auf Grund der Bewertung, nicht weiter stören, wenn nicht zwei Kommilitonen bei diesem Punkt die Anmerkung "guter Gedanke! :)" stehen hätten. Mit Smiley! Und beide haben mehr Punkte als ich...
Resmonstrieren werde ich trotzdem nicht, bestenfalls würde ich dann zwar eine zweistellige Bewertung haben, aber davon kann ich mir auch nichts kaufen. Da nutze ich die Zeit lieber, um diesen Post zu schreiben :)