Freitag, 30. Juli 2010

Die feine englische...

Neues aus dem Fall Kempter. Gerade hab ich auf SPON gelesen, dass der Schiedsrichter Michael Kempter von einem Drittligaspiel, für das er zunächst angesetzt war, wieder zurückgezogen wurde. Die Ansetzung war erfolgt, obwohl der junge SR kein Spiel mehr bekommen sollte, bis der Skandal aufgeklärt wird. Kempter beschuldigt den ehemaligen Schiedsrichterbeobachter Manfred Amerell der sexuellen Belästigung.

Mal abgesehen vom Skandal selbst, der ja schlimm genug ist, stört mich wirklich die Art, wie dem begegnet wird. Da treffen sich Menschen vor Gericht, handeln in stillen Kämmerchen irgendwelche Deals aus, Schiris werden angesetzt und dann wieder abgezogen.
Was ist das denn für ein Bild nach außen!? Letztendlich wirft das doch ein schlechtes Licht auf alle Schiedsrichter. Wie soll ich denn einem 16-Jährigen Schiri klar machen, dass er nicht mit kurzer Hose zu einem Spiel fahren soll, weil das unseriös wirkt (diese Regelung stimmt wirklich!), wenn die oberen sich eine solche Schlammschlacht liefern?
Schiedsrichter im DFB-Bereich gelten immer als Beispiel für Disziplin, Zurückhaltung, Souveränität.
Aber das was da gerade abgeht, ist der Schiedsrichtertätigkeit, so wie ich sie mir vorstelle, nicht würdig.
Nennt mich altmodisch, aber Vorbilder sehen für mich anderes aus.

Um das vielleicht klar zu stellen: Die meisten Schiris, besonders die, die ich kenne, erfüllen die obigen Tugenden zweifellos. Es geht mir nur um das Verhalten, der an dem Skandal beteiligten.

Montag, 26. Juli 2010

Ritter des Rechts

Ich bin so der Lerntyp, der sich den Stoff gerne in Zusammenhängen einflößt. Ich lerne am effektivsten, wenn ich den Sinn einer Regelung erkannt oder die Entwicklung eines Meinungsstreits nachvollzogen habe. Noch besser natürlich, wenn der Repetitor dem Streit ein Bild verpasst.

Aber von vorn:

Sonntag, 25. Juli 2010

Iudex non calculat

Ich steh auch voll auf Juristenlatein. Auch wenn sie teilweise nicht stimmen. Zum Beispiel hat der Richter durchaus mal mit Zahlen zu kämpfen. Etwa in diesem Falle:

3(4)+9 → wenn (-) 5, 6 oder 7

Damit die Lektüre dieses Posts nicht gänzlich sinnfrei bleibt:
Es geht um Strafrecht. Genauer, um die Geltung des deutschen Strafrechts. Die Zahlen sind §§ des StGB.
Das StGB gilt für Taten, die im Inland (§3), also auf deutschem Staatsgebiet oder deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen (§4) begangen wurden. Der Ort ist nach §9 zu bestimmen.
Sind die §§ 3 und 4 zu verneinen (der Jurist sagt "(-)"), kommen noch die Kataloge der §§ 5, 6 und 7 in Betracht, die Regeln, wann Taten in Deutschland bestraft werden können, auch wenn sie nicht auf deutschem Gebiet begangen wurden.

Samstag, 24. Juli 2010

Ornithologie BT II

Die bloggenden RA Siebers, Nebgen und der Enforcer schrieben vor einigen Tagen über ihre Erlebnisse mit jungen Richterinnen.
Interessant fand ich dabei, dass sich im Büro von Herrn Nebgen für solche Richterinnen der Ausdruck "Eule" eingebürgert hat.
Bei uns gibt es sowas ähnliches: Die Saaleule. Ein Begriff aus der studentischen Partyszene.
Regelmäßig handelt es sich dabei um eine styletechnisch schlecht beratenen Kommilitonin, die auf Grund unverhältnismäßigen Lernaufwandes, nur überschaubare soziale Kompetenz vorweisen kann und in Folge dessen höchstselten auf Partys zugegen ist, wobei sie die wenigen Gelegenheiten dazu nutzt, sich ordentlich aus dem Leben zu schießen, was wiederum nicht zu ihrer Attraktivität beiträgt.

Ich bin mir absolut sicher, dass genau das die Kolleginnen sind, die später zu der Sorte Richterin gehören, die von den obigen Bloggern beschrieben wurde.

Freitag, 23. Juli 2010

Da sind sie!

Die Kollegin Jessica Köring fragte in ihrem juristischen Gedankensalat: "Wo sind die studentischen Blawgs?" ,
woraufhin sich einige zu Wort meldeten. Unter anderem wurde vom Rechtler mein Blog ins Rennen geschickt, was dazu geführt hat, dass ich mich gefreut hab' wie ein Schnitzel kurz vorm Panieren. Schön, wenn man in der Blogosphäre wahrgenommen wird.
Jedenfalls erweiterte sich dadurch die Liste der Blogs, die ich verfolge. Außerdem hat mich der Beitrag dazu inspiriert, einen eigenen Blogroll für studentische Blawgs auf zumachen. Ja ich weiß, es sind jetzt fünf, ich werde mich bemühen, da in naher Zukunft bisschen aufzuräumen und die Übersicht wieder herzustellen.

Sie lässt mich nicht los...

...diese Vuvuzela.
Komme gerade von der Abschlussklausur Strafrecht BT I.
Themen (wie erwartet) Diebstahl und Körperverletzung.
Aber ein unglaublicher Aufhänger: Fußball-WM und Vuvuzela.

Chrissi stiehlt eine Mini-Vuvuzela mit 150 dB und wird dabei erwischt.
(P): Gewahrsamsenklave

Dann geht sie zum Public Viewing und trötet der Neuen von ihrem Ex die Ohrwaschel weg, wobei die auf einem Ohr bereits vorher taub war.
(P):
- Vuvuzela als gefährliches Werkzeug iSd § 224 I Nr. 1 Alt. 2 StGB
- Gehörverlust wenn Täter nur ein Ohr geschädigt hat

Schließlich kommt die dumme Nuss Heim und sperrt das Zimmer ihrer darin schlafenden Schwester ab, weil sie in Ruhe duschen will.
(P): Freiheitsberaubung bei schlafendem Opfer.

Ich muss wohl keinem erklären, dass ich auf Sachverhalte stehe, die einen aktuellen Bezug haben. Und wenn da Vuvuzelas vorkommen, flasht mich das umso mehr.
Herr Prof. Müller, sollten Sie das hier lesen: Vielen Dank für diese schöne Klausur!

Donnerstag, 22. Juli 2010

Ablenkungsmanöver

Das muss ich jetzt einfach los werden:
Es ist 12:35, Bibliothek Recht I, ein Anruf, ich nehme ihn im Kopierraum an.
Eine Kommilitonin ist dran, die eigentlich auch kommen wollte.
Sie gibt mir einen unsrer Nachbarn:

Montag, 19. Juli 2010

Alles eine Frage der PR

Vor einigen Tagen auf der Facebookseite "Unnützes Wissen": 
Um endlich sein negatives Image loszuwerden, wurde der Berliner Vorort Rixdorf 1912 umbenannt - in Neukölln.

Heute auf SZonline:
Er ist wohl der jüngste in Deutschland gefasste Drogendealer: Zum dritten Mal innerhalb weniger Tage ist ein elfjähriger Drogenhändler von der Berliner Polizei gefasst worden. Am Sonntagmittag entdeckten Polizisten den Jungen arabischer Herkunft sowie einen zwölfjährigen Komplizen erneut im U-Bahnhof Schönleinstraße in Neukölln.
zum ganzen Artikel

Hach, es sind die kleinen Dinge, die einem den tristen Lernalltag versüßen...

Donnerstag, 15. Juli 2010

Gesucht

Motivation - Wurde zuletzt mit einem Mojito auf der Liegewiese gesehen. Seitdem verschwunden. Sachdienliche Hinweise zum verbleib bitte in die Kommentare.

Aber ich kann die Motivation schon verstehen. Wer will bei dem Wetter schon in die Bib, wenn es so viele schöne Alternativen gibt: Guggi, Grillplatz, Volleyball oder jeder andere Platz im Schatten.

Ich kann mich ja kaum zum bloggen aufraffen... Geschweige denn zum Strafrecht lernen. Vielleicht versuch ich's mal mit einer Kombi aus Liegewiese und Karteikarten.

Montag, 12. Juli 2010

Eilmeldung

Oberhausen - Im Aquarium Oberhausen wurde eingebrochen. Die Polizei ermittelt. Mehrere Personen, vermutlich Holländer, die grillend vor dem Aquarium saßen, haben angeblich nichts gesehen. Einzelheiten folgen in Kürze.

Montag, 5. Juli 2010

Zwei auf einen Streich

Dass es im Strafrecht mitunter nicht unbedingt pietätvoll zugeht, ist ja mittlerweile bekannt.
Heute ging es im Rep unter anderem um § 246 StGB, Unterschlagung. Dort heißt es in Absatz 1 am Ende:
[...] wird [...] bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Bei einer solchen anderen Vorschrift muss es sich nicht zwingend um ein Eigentumsdelikt handeln, was folgendes Beispiel erläutert, dass vom BGH entschieden wurde (hab leider keine Fundstelle parat):
T stiehlt dem O dessen Fahrrad. Als O es zurückfordert, erschlägt ihn T mit einem Vorschlaghammer.
Totschlag zweifelsohne (+), evtl. kommt auch Mord in Betracht.
Allerdings könnte auch eine Unterschlagung verwirklicht sein.
Frage: Worin besteht die "Manifestation des Zueignungswillens"?
Antwort: Es ist die Gleiche, wie die Tötungshandlung. Also der Schlag mit dem Hammer auf den Kopf
Ob sich der T wohl bewusst war, was er einem Juristen durch einen einfachen Hammerschlag alles über sich verrät?