...diese Vuvuzela.
Komme gerade von der Abschlussklausur Strafrecht BT I.
Themen (wie erwartet) Diebstahl und Körperverletzung.
Aber ein unglaublicher Aufhänger: Fußball-WM und Vuvuzela.
Chrissi stiehlt eine Mini-Vuvuzela mit 150 dB und wird dabei erwischt.
(P): Gewahrsamsenklave
Dann geht sie zum Public Viewing und trötet der Neuen von ihrem Ex die Ohrwaschel weg, wobei die auf einem Ohr bereits vorher taub war.
(P):
- Vuvuzela als gefährliches Werkzeug iSd § 224 I Nr. 1 Alt. 2 StGB
- Gehörverlust wenn Täter nur ein Ohr geschädigt hat
Schließlich kommt die dumme Nuss Heim und sperrt das Zimmer ihrer darin schlafenden Schwester ab, weil sie in Ruhe duschen will.
(P): Freiheitsberaubung bei schlafendem Opfer.
Ich muss wohl keinem erklären, dass ich auf Sachverhalte stehe, die einen aktuellen Bezug haben. Und wenn da Vuvuzelas vorkommen, flasht mich das umso mehr.
Herr Prof. Müller, sollten Sie das hier lesen: Vielen Dank für diese schöne Klausur!
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