Meine Professorin im Schwerpunkt hat neulich bemängelt, die Rechtsgeschichte hätte für viele ihrer Kollegen nur wenig Bedeutung und diene denen faktisch nur noch als colorandi causa.
Heute in Strafrecht: A entwendet der B, die bei W zur Untermiete wohnt, eine Filmkamera. Frage: Erklären sie die Begriffe "Filmkamera" und "Untermiete".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen