Nun, da ich noch nie etwas davon gehört hatte las ich mir das Ding mal durch.
Die genaue Unterscheidung scheint hoch umstritten:
Quelle: http://malkus.wordpress.com/2006/12/19/stud-iur-oder-cand-iur/
- "Scheinfreitheorie": Sobald alle „kleinen“ und grossen“ Scheine unter Dach und Fach sind.
- "strenge Scheinfreitheorie": Sobald alle zur Examensanmeldung erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.)
- "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen angemeldet hat.
- "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen wurde.
Zudem finden sich in den Kommentaren noch zwei weitere Standpunkte:
- "Zwischenprüfungstheorie": Sobals man die Zwischenprüfung bestanden hat.
- "Möchtegern-Theorie": Dem Autor ist es wurscht und er möchte gerne solche Probleme haben.
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