Montag, 12. Oktober 2009

Akademische Grade, die die Welt nicht braucht

Hier stieß ich gerade auf die Abkürzung "stud.iur." und weil ich das da zum ersten Mal gelesen hab, habe ichs erst mal gegoogelt. Das führte mich auf einen Blog mit dem Beitrag stud. iur. oder cand. iur.???
Nun, da ich noch nie etwas davon gehört hatte las ich mir das Ding mal durch.

Die genaue Unterscheidung scheint hoch umstritten:
  • "Scheinfreitheorie": Sobald alle „kleinen“ und grossen“ Scheine unter Dach und Fach sind.
  • "strenge Scheinfreitheorie": Sobald alle zur Examensanmeldung erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.)
  • "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen angemeldet hat.
  • "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen wurde.
Quelle: http://malkus.wordpress.com/2006/12/19/stud-iur-oder-cand-iur/

Zudem finden sich in den Kommentaren noch zwei weitere Standpunkte:
  • "Zwischenprüfungstheorie": Sobals man die Zwischenprüfung bestanden hat.
  • "Möchtegern-Theorie": Dem Autor ist es wurscht und er möchte gerne solche Probleme haben.
Ich persönliche würde wohl zur "strengen Scheinfreiheitstheorie" tendieren. Aber nachdem ich bis vor 20 Minuten von der Problematik gar nichts wusste, werde ich mich der "Möchtegern-Theorie" anschließen.

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