Mittwoch, 31. August 2011

Kontrahierungszwang gem. § 826 BGB wegen Diskriminierung

Beim Wiederholen des allgemeinen Teils des Schuldrechts, stieß ich gerade auf eine interessante Meinung, die ich so nicht erwartet hätte.

Man kennt diese Discobesuchsfälle: Der Türsteher weist einen Besucher an der Tür aufgrund seiner Hautfarbe ab. Daraufhin wird der Betreiber der Diskothek zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Es besteht also faktisch ein Kontrahierungszwang für Diskotheken nach dem AGG.

Denkbar wäre ein solcher Zwang auch aufgrund § 826 BGB. Ob man diesen mit der hM durch § 249 I BGB begründet oder mit der aA, die eine verschuldensunabhängigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch annimmt, sei dahin gestellt.
Im wesentliche kommt es darauf an, dass die Verweigerung des Vertragsschlusses sittenwidrig ist. Dies ist mit Blick auf die Wertordung des Grundgesetzes (hier: Art. 3 I, III GG) und die Wertungen des AGG im Einzelfall zu Entscheiden.

In der Literatur wird nun die Meinung vertreten, es würde kein Kontrahierungszwang ausgelöst, weil Schmerzensgeldansprüche und strafrechtliche Sanktionen eine bessere Wirkung haben, als ein eigentlich ungewollter "Scheingehorsam"* des Diskothekenbetreibers.
Wenngleich mich diese Meinung etwas überraschte, ist das Argument zunächst durchaus einläuchtend. Was will ich denn in einem Laden, in dem ich offensichtlich nicht willkommen bin? Da ist es doch besser, ich gehe wo anders hin, wo man sich über meinen Besuch freut, ich bekomme dazu noch Schmerzensgeld und der Betreiber eine Strafe.
Selbstverständlich ist aber im Ergebnis der hM zuzustimmmen, die einen Kontrahierungszwang nach § 826 BGB bejaht. Es ist dem Einzelnen nicht zuzumuten, sich einer offenen Diskrminierung zu beugen. Dies würde dem Rassismus, der imho sowieso an den meisten Discotüren vorherrscht, Tür und Tor öffnen. Zum anderen kann es den Betroffenen überlassen bleiben, ob er sich mit Schmerzensgeld begnügt oder darüber hinaus auf Vertragsschluss besteht.

Kürzlich wurde ein solcher Fall vom LG Tübingen übrigens dahingehend entschieden, dass eine Abweisung lediglich eine "Demütigung" wäre, diese aber "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können" übersteigt. Daher wurde kein Schmerzensgeld zugesprochen. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz vor das OLG Stuttgart. (Siehe auch RA Ferner)

*Looschelders, Schuldrecht AT, S. 49, Rn. 120.

Montag, 29. August 2011

Zum Schmuckverbot auf dem Fußballplatz

Seit einigen Jahren (ich glaube seit mindestens 2007, wenn nicht noch länger) gilt in Bayern beim Fußball ein absolutes Schmuckverbot. Alles was Kette, Ohrring oder Piercing heißt, muss abgelegt werden, auch wenn es für den Gegner objektiv ungefährlich ist und den Spielbetrieb nicht beeinflusst.
Hintergrund war meines Wissens ein Fall, bei dem ein Spieler nach dem Torerfolg einen Zaun erkletterte und dann mit seinem Ehering so unglücklich hängen blieb, dass der Finger abgerissen wurde. Bis dato war nur solcher Schmuck verboten, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Spieles störte oder für die Spieler gefährlich war, was auf einen normalen Ring nicht zutrifft.

Es dauerte eine Zeit, bis sich das Verbot durchsetzte. Einige Spieler hatten Probleme ihre Eheringe los zu werden, die sie nach eigenen Angaben seit der Hochzeit nicht mehr abgenommen hatten. Und wenn man die Anstrengungen sah, mit der sie versuchten, sich des Ringes mit Hilfe von Seifenwasser zu entledigen, könnte man ihnen direkt glauben.
Auch taten mir die zahlreichen Jugendspieler leid, die ihre Festivalbändchensammlung abschneiden mussten.
Aber mittlerweile hat sich die Regel so ziemlich durchgesetzt und nur ab und zu vergisst ein Spieler tatsächlich mal sein Kettchen, gibt es dann aber ohne Murren ab.

Interessant wird es nur, wenn eine Mannschaft mal einen personellen Engpass hat und "erfahrene" Spieler, die schon in Ruhestand waren, reaktiviert. Zum einen muss man denen dann erst erklären, warum es die Regel gibt. Zum anderen sind oft genau sie die Kandidaten für obige Eheringproblematik.

Letztens hatte ich einen Torwart, der mit Kette auflief. Nachdem ich ihn noch vor dem Anpfiff aufforderte, diese abzulegen, kam natürlich erst die Frage nach dem wieso, gepaart mit dem Argument, er würde doch nicht in den Zweikampf gehen, weswegen die Kette keinen stören würde. Aber nachdem ihm auch seine Mannschaftskameraden versicherten, dass mit dem Schmuckverbot würde schon stimmen, legte er das Schmuckstück ab.

Dienstag, 23. August 2011

Juristen von gestern Nacht

Hab ich schon erwähnt, dass ich ein großer Fan der Seite smsvongesternnacht.de bin? Wie der Name schon sagt, findet sich dort eine Sammlung verschiedener SMS-Nachrichten "von letzter Nacht". Die meisten haben also Alkohol- und/oder Partybezug. Inwiefern sie echt sind, lässt sich leider nicht nachvollziehen, was dem Unterhaltungswert aber nicht schadet.
Ab und an finden sich dort auch Juristen, oder solche die es werden wollen. So wie die SMS, die mich zu diesem Post veranlasst hat:


Dienstag, 16. August 2011

Alptraum Jurastudium

Abgesehen von den Lesefähigkeiten des Vorlesers, ein mMn interessanter Blick auf das Jurastudium:


Die Aussagen sind mE wohl stark übertrieben, wenngleich einige Punkte sicherlich einen wahren Kern haben.

(Interessant fand auch den Gedanken, dass Jurastudenten mehr onanieren, weil man da alles "im Griff" hat. Die Überschrift "Der wichsende Jurastudent" war mir dann aber doch zu reißerisch:) )

Montag, 8. August 2011

Anfängerfehler in den Bundesliga

Der erste Bundesligaspieltag ist rum und schon gibt es den ersten Diskussionsstoff. Ich greife mir an dieser Stelle mal das das Tor zum 1:0 im Spiel Hannover 96 gegen TSG 1899 Hoffenheim heraus. Ab 1:45 ist der Freistoß zu sehen, durch den es erzielt wurde:



Torwart Tom Starke schimpfte laut weltfussball.de nach dem Spiel, es wäre ein Regelverstoß, wenn der Schiedsrichter den Ball bei einem Freistoß nur durch ein Handzeichen frei gäbe.
Damit hat er grundsätzlich recht. Wenn der Ball vom Schiedsrichter gesperrt wurde, um die Mauer zu stellen, muss er das Spiel danach zwingend durch Pfiff freigeben.
Nur hatte Schiri Thorsten Kinhöfer in dieser Situation den Ball gar nicht gesperrt - dementsprechend gab es auch nichts frei zu geben. Er fragte den späteren Torschützen Schlaudraff lediglich, ob dieser das Mauerstellen wolle, was er verneinte.
Starke passierte also ein typischer Anfängerfehler, den ich persönlich zum letzten Mal vor 4 Jahren auf einem Turnier von Freizeitmannschaften miterleben durfte.

Bei einem Freistoßpfiff, ist der Ball grundsätzlich frei, um eine schnelle Wiederaufnahme des Spieles zu ermöglichen, die gefoulte Mannschaft soll ja einen Vorteil durch den Freistoß haben. Der Schiedsrichter kann die schnelle Spielfortsetzung allerdings unterbinden, indem er den Ball sperrt, um beispielsweise einen verletzten Spieler behandeln zu lassen oder einen Spieler zu ermahnen/verwarnen.
Stehen Gegenspieler weniger als 9,15m von Ball entfernt, muss grundsätzlich der ausführende Spieler das Mauerstellen verlangen. Aus Praktikabilitätsgründen fragt der Schiri bei Freistößen kurz vor dem Tor auch nach, ob er die Mauer stellen soll. Erst dann wird der Ball gesperrt, was er laut sagt und idR auch durch ein Zeichen anzeigt. Bevor das nicht geschehen ist, sollte der Torwart auf alle Fälle den Ball im Blick behalten.
Was die Freistoßausführung betrifft, lief also alles regelkonform ab.

Sonntag, 7. August 2011

/Urlaub

So, der Urlaub und damit die Blogpause sind zu Ende. Hab die letzten 10 Tage eine schöne Strecke hinter mich gebracht:

  • Požega (Kroatien)
  • Vitez (Bosnien)
  • Busovača (Bosnien)
  • Sarajevo (Bosnien)
  • Mostar (Herzegowina)
  • Međugorje (Herzegowina)
  • Split (Kroatien; endlich Strand und Meer :) )
  • Igrane (Kroatien)
  • Rijeka (Kroatien)

Kaffee in Sarajevo, im muslimischen Stadtteil Baščaršija