Momentan beschäftige ich mich mit Verfassungsrecht. Es ging heute um die Beschlussfähigkeit des Bundestages.
Diese richtet sich nach § 45 I GOBT. Demnach ist der BT beschlussfähig, wenn
Jetzt müsste man wissen, wie viele Mitglieder der BT hat. Also ein Blick in § 1 I BWG. Da steht, es sind grundsätzlich 598, vorbehaltlich gesetzlicher Abweichungen.
So, davon jetzt also die Hälfte.
Der Gesetzgeber weiß allerdings um die Rechenschwäche seiner Juristen, wenngleich die Division durch 2 noch machbar sein sollte.
Trotzdem wird einem hier geholfen, indem in Absatz zwei die Zahl 299 vorgeschlagen wird. Sehr nett.
Vorschläge, wie ich dennoch begründen kann, dass ich was anspruchsvolles studiere, bitte in die Kommentare.