Montag, 21. Februar 2011

Was ist an dem Mann eigentlich echt?

Eigentlich mochte ich Karl-Theodor zu Guttenberg mal. Aber langsam frage ich mich wirklich, wie glaubwürdig der Mann noch ist. Auch wenn die Untersuchung der Uni Bayreuth noch nicht abgeschlossen ist, kann ich mir, ob der schieren Menge an möglichen Plagiaten (GuttenPlag Wiki hat momentan 926 Seiten, DER SPIEGEL fand, laut Ausgabe 8/2011, bis letzten Freitag 62 Stellen), nicht vorstellen, dass die Arbeit eines Doktortitels würdig ist.

Aber man hätte schon früher misstrauisch werden können, wie aus diesem Beitrag aus dem Magazin "Zapp" schön hervorgeht:


Der Beitrag ist über ein Jahr alt. Es geht darum, was ihn für den Posten des Wirtschaftsministers, den er damals noch bekleidete, qualifizierte. Laut einer damaligen Meldung der dpa, wofür sich diese im Nachhinein entschuldigte, war er Gesellschafter der von Guttenberg GmbH, was sich jedoch nachträglich als falsch herausstellte.

Danke an Mäx für den Hinweis ;)

Samstag, 19. Februar 2011

Guttenbergs "Fußnoten"

Da schaut man erst mal nicht schlecht:


Das Buch stammt zwar von einem Karl Theodor zu Guttenberg, aber nicht von unserem Verteidigungsminister, sondern von dessen Großvater Karl Theodor Maria Georg Achaz Eberhardt Josef Freiherr von und zu Guttenberg.
Es handelt sich dabei nicht um eine Anleitung zum zitieren, wie beispielsweise der "Zitierfibel für Juristen", sondern vielmehr um eine Aufzeichnung von Erinnerungen Guttenbergs.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Mensablog

Über den Blog der Uni Regensburg kam ich auf die Flickr-Seite von "blogaholic", der in unregelmäßigen Abständen das Mensaessen fotografisch dokumentiert. Gefällt mir sehr gut!

"blogaholic" ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Regensburg und blogged auf www.blogaholic.de

An dem Tag, an dem es den überragend guten Schweinshax'n gab, war blogaholic wohl nicht "mensen", an diesem Tag gab es kein Foto :)

Dienstag, 8. Februar 2011

Der subjektive Tatbestand wird unterschätzt

Auf bild.de war heute die Nachricht zu lesen, dass ein 49-Jähriger aus Gelsenkirchen auf seiner neu erstandenen Festplatte eine große Zahl pornographischer Dateien gefunden hat. Neben mehr als Tausend Bildern, waren auch zwei Filme dabei.

Mal abgesehen von der Frage, ob man mit sowas in den "Nachrichten" stehen will, beschäftigte mich vor allem der letzte Absatz des Artikels. In diesem gibt ein Rechtsanwalt, der den Käufer beraten hatte, eine Einschätzung ab:
„Unglaublich. Wenn sich auf der gekauften Platte Bilder mit kinderpornografischem Inhalt befunden hätten, hätte der Käufer sich dadurch sogar strafbar gemacht.“
bild.de vom 8.2.2011

Meine Meinung: Nö. Zwar genügt für § 184b IV 2 StGB schon Eventualvorsatz*, der Käufer hatte aber schlicht und ergreifend gar keinen Vorsatz. Er hätte sich somit also auch nicht strafbar gemacht.
Nach einer anderen Meinung** wird von dem Besitzer, der unvorsätzlich in den Besitz kinderpornographischer Darstellungen gelangt ist, verlangt, sich durch Vernichtung oder Ablieferung bei den Behörden von diesen zu trennen. Aber auch nach dieser Ansicht würde sich der Käufer im vorliegenden Fall nicht strafbar machen.

*Perron/Eisele in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, § 184b, Rn. 17.
**Lackner/Kühl, StGB, § 184b, Rn. 8.

Montag, 7. Februar 2011

Scheiß auf das System!

Mag sein, dass das System rückständig ist. Schon seit Jahrhunderten wird es fast unverändert angewandt. Von Königen, Kaisern, Reichskanzlern. Schließlich auch in der Bundesrepublik.

Seit jeher werden Gesetze in der Systematik Paragraph/Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe angegeben.

Aber Irgendwann wurde es wohl Zeit, mit dieser Tradition zu brechen. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man sich den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ein wenig ansieht.
Auf den ersten Blick, hat man es zwar auch mit einer gewissen Systematik zu tun, auf den zweiten merkt man aber, das eine solche fehlt.

Schönes Beispiel ist der Art. 260 AEUV.*
Der erste Absatz ist noch ein Klassiker. Vorne das "(1)" und weil er nur einen Satz hat, ist dieser nicht nummeriert.
Der zweite Absatz ist schon ein bisschen freakiger. Zwar steht auch brav die "(2)" davor und die ersten beiden Sätz sind nummeriert, allerdings hat dieser Absatz noch einen dritten Satz, der keine hochgestellte Nummer trägt. Und dann ist da noch diese eine Zeile, die wohl einen Unterabsatz des zweiten Absatzes darstellt. Oder den vierten Satz.
Der nächste Absatz hat wieder brav die "(3)", allerdings fehlt auch hier die Nummerierung der Sätze. Die gibt's erst wieder im zweiten "Unterabsatz", allerdings beginnend mit der 1.

So schauts eigentlich im Ganzen Gesetz aus. Haben die da in der EU keinen Praktikanten o.ä. der da mal bisschen Ordnung reinbringen kann?
Oder ist das jetzt tatsächlich "in" und die deutsche Legislative ist nur zu fortschrittsfeindlich, um sich diesen Trend anzuschließen?


*beim verlinken fiel mir auf, dass sowohl bei dejure.org, als auch bei eur-lex.europa.eu gänzlich auf Satznummern verzichtet wird. Meine Ausführungen beziehen sich auf den im Sartorius unter 1001 abgedruckten Text.

Dienstag, 1. Februar 2011

Verloren im Weltweitnetz XVIII - "Der Eyecatcher"

Aus der Reihe "Wie ich mit meiner Powerpoint-Präsentation reich und berühmt werde"
Heute: Der "Eyecatcher".

Für einen gelungenen Vortrag ist es von entscheidender Bedeutung, von Beginn an die volle Aufmerksamkeit des Zuhörers zu erlangen.
Zu vermeiden sind daher Wendungen wie "Mein heutiges Thema lautet...", "Ich referiere heute über..." oder "Mein Thema ist...". Solche Einleitung befördern das Plenum unmittelbar in den geistigen Stand-by-Modus.

Besser ist es hingegen, mit einem sogenannten "Eyecatcher" zu beginnen, einem Blickfang, der die Neugier des Publikums weckt.
Dazu eignen sich Bilder und Slogans, die tatsächlich visuell wirken. Das "Eye" muss allerdings nicht wörtlich genommen werden. Die Aufmerksamkeit kann auch anderweitig geweckt werden, beispielsweise durch Bezugnahme auf Tagesaktuelle Geschehnisse oder den Einsatz anderer Medien.

Zu letzterem ein Beispiel:


Wie zufällig wird die eigentliche Präsentation kurzzeitig von einem, als Bildschirmschoner getarnten Video verdrängt, welches weibliche Körperteile zum Inhalt hat.

Beachte:
Auch bei der Wahl des Videos, gibt es so manchen Stolperstein!
An obigem Beispiel lässt sich dies gut nachvollziehen:

Gut war, dass der Dozent sofort die volle Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft hatte. Zudem wurde die Stimmung sofort spürbar lockerer, was ein effektiveres lernen ermöglicht.
Jedoch bergen solche Videos auch immer die Gefahr, vom zu vermittelnden Stoff abzulenken. Die Zuhörer sind unter Umständen so auf das Video fixiert, dass sie den nachfolgenden Ausführungen des Dozenten nicht mehr adäquat folgen können.

Fazit:
Ein einleitender "Eyecatcher" ist für das Gelingen einer Präsentation unerlässlich, birgt jedoch besondere Gefahren.
Schafft man es aber, die Balance zwischen Entertainment und Information zu halten, ist man auf dem Weg zum erfolgreichen Vortrag schon einen großen Schritt weiter.