Der Haupttäter Markus Sch. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt.
Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieben Jahre Jugendhaft.
Das Gericht blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für beide Täter die Höchststrafe verlangte. Die Verteidiger hatten auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und beantragten sieben bzw. dreieinhalb Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beinahe Zeitgleich begann am LG Mannheim der Prozess gegen Jörg Kachelmann. Dieser endete jedoch nach nur wenigen Minuten, da die Verteidigung Befangenheitsanträge gegen zwei Richter stellte.
Quellen: hier und hier
Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
AntwortenLöschenHerr oder Frau Anonym, ich danke Ihnen für den freundlichen Hinweis. Ich habe versucht, den Fehler zu korrigieren. Ich bitte vielmals, diese sprachliche Entgleisung zu entschuldigen.
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