Dienstag, 3. August 2010

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... auch beim Plebiszit...

Man sollte beim Wählen genau hinschauen. Erst recht als angehender Jurist, der im Rahmen eines Volksentscheides aufgerufen ist, über ein Gesetz zu entscheiden. Wie im vorigen Post, geht es wieder um das Nichtraucherschutzgesetz, das eigentlich "Gesetz zum Schutz der Gesundheit", kurz: GSG, heißt.
Vordergründig dreht es sich ja hierbei darum, ob in Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, geraucht werden darf oder nicht. Zu allererst denkt hier jeder an Gaststätten, egal welcher Art.
Aber als ich heute nach dem Rep mein heißgeliebtes Wohnheim betrat, staunte ich nicht schlecht:


Ich kenne ja unsere Aushänge, weswegen ich erst dachte, da würden wieder vogelwild Normen zitiert, die uns als Wohnheim gar nicht beträfen. Doch diesmal sollte ich falsch liegen:

Art. 2 Nr. 5 GSG:
Dieses Gesetz findet Anwendung auf:
[...]
5.Heime:
Studierendenwohnheime sowie Heime im Sinn des Heimgesetzes (HeimG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl I S. 2970), zuletzt geändert durch Art. 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2319), mit Ausnahme der Hospize,
[...]

Art. 3 I 1 GSG:
Das Rauchen ist in Innenräumen der in Art. 2 bezeichneten Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten.

Abgesehen von einem kleinen Zitierfehler (bei Art. 3 hätte nur Absatz eins, Satz eins zitiert werden müssen, nicht der ganze erste Absatz; aber das ist Haarspalterei), kann ich wirklich nichts gegen das Rauchverbot sagen.

Das tut mir jetzt zwar Leid für unsere Raucher, aber ich glaube, an meinem Abstimmungsverhalten hätte das wohl trotzdem nichts geändert, ich selbst bin ja Nichtraucher. Die Durchsetzung steht ja sowieso auf einem anderen Blatt.
Nichtsdestoweniger kann ich eine gewisse Verwunderung darüber, wie streng unser strenges Rauchverbot tatsächlich ist, nicht verbergen. Bei Gelegenheit werde ich mal versuchen herauszufinden, was den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, explizit "Studierendenwohnheime" als besonders Schützenswert einzustufen. Waren da keine Akademiker beim Entwurf des Gesetzes dabei? Oder vielleicht nur Eulen!? Ich werde den Dingen auf den Grund gehen...

Die Konsequenzen für zukünftige Küchenparties werden wohl einen eigenen Post wert sein...

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