Die Tatsache, dass unser Wohnheim unter das "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" fällt, hat den "Juristischen Wohnheimrat" (JWR) auf den Plan gerufen. Es galt zu klären, ob es denn eine Möglichkeit gibt, das Rauchverbot in den Gemeinschaftsküchen, wo sich der Großteil des Wohnheimlebens abspielt, zu umgehen. Der JWR tagte Dienstag Abend und iVm mit einigen Flaschen Wein, kam man zu folgendem Ergebnis:
Art. 5 Nr. 1 GSG nimmt solche Räume vom Rauchverbot aus, "die privaten Wohnzwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Familien zur alleinigen Nutzung überlassen sind".
Fraglich ist also, ob unsere Gemeinschaftsküchen privaten Wohnzwecken dienen. In den Küchen wird gekocht und gegessen und sie dienen als Treffpunkt der Bewohner, insbesondere in Anbetracht der für solche Zwecke zu kleinen Zimmern.
Auch sind die Küchen nur von den jeweiligen Nutzungsberechtigen aufschließbar, mithin sind sie diesen zur alleinigen Nutzung überlassen.
Also gilt für die Gemeinschaftsküchen das Rauchverbot nicht.
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob der Hausmeister diese Rechtsauffassung teilt...
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