Ein Beispiel:
Viele treffen im besten Alter von 40 Jahren ihre große Liebe, woraufhin sich die Frage stellt, wohin mit meinem Ehegatten?
Heutzutage hat Ehebruch keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr. Das sah der Römer vor 2000 Jahren noch anders. Kam die Liaison auf, kostete es den Mann die Hälfte seines Vermögens, die Frau ein Drittel und die Hälfte ihrer Mitgift.
Damit war es aber noch nicht erledigt. Dazu kam für beide „leichte Verbannung“, wobei diese eine Besonderheit aufwies: Es war nämlich
„darauf zu achten, dass die beiden nicht an den selben Ort ins Exil geschickt werden.“*Diese Weitsicht ist wohl einer der Gründe für den herausragenden juristischen Erfolg des römischen Rechts.
*Liebs, Detlef, Vor den Richtern Roms: Berühmte Prozesse der Antike, Verlag C.H. Beck, 1. Auflage, München 2007, S.69.
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