Gestern bekam ich eine Erbrechtsklausur heraus, in der sich ein schönes Beispiel dafür findet, dass es in Jura immer wieder auf den Korrektor ankommt.
Da im Sachverhalt mitgeteilt wurde, dass der Erblasser sein Testament am 1. Januar um 4 Uhr früh verfasst hatte und das auch noch auf der Rückseite einer Einladung zu einer Silvesterparty, kam ich auf die Idee, kurz zu diskutieren, ob er vielleicht in Folge von Alkoholgenuss testierunfähig gewesen sein könnte. Mangels weiterer Anhaltspunkte ging ich aber von einem wirksamen Testament aus (alle anderen Voraussetzungen waren erfüllt).
Jetzt steht bei mir am Rand der Kommentar "naja, wohl eher abwegig". Das würde mich, insbesondere auf Grund der Bewertung, nicht weiter stören, wenn nicht zwei Kommilitonen bei diesem Punkt die Anmerkung "guter Gedanke! :)" stehen hätten. Mit Smiley! Und beide haben mehr Punkte als ich...
Resmonstrieren werde ich trotzdem nicht, bestenfalls würde ich dann zwar eine zweistellige Bewertung haben, aber davon kann ich mir auch nichts kaufen. Da nutze ich die Zeit lieber, um diesen Post zu schreiben :)
Das ist so oft im Leben das Problem, dass es einem einfach zu umständlich ist, irgendwas anzuprangern oder auch zu reklamieren. Wenn's am Ende irgendwann auf ein paar Punkte ankommt, ärgert man sich dann.
AntwortenLöschenkönntest auch dem Lehrstuhl ne Mail schreiben. wenn mehr studis remonstrieren weil die korrektoren scheiße bewertet haben, dann hat der lehrstuhl ja mehr arbeit, insofern dürfte die das schon interessieren.
AntwortenLöschendein korrektor war wohl ein typischer jurist; ober-spießer, der noch nicht mal an silvester trinkt bzww. vielleicht ist er ja verbittert, weil er silvester nie feiern kann, weil er bis kurz vor 12 noch die klageschriften für ansprüche die am 31.12. verjähren fertigkriegen und in den gerichtsbriefkasten werfen muss ^^
Ich finde den Gedanken auch eher abwegig. Allerdings darf ein Satz dazu nicht zu einer schlechteren Bewertung führen. Umgekehrt darf es aber auch nicht zu einer besseren Bewertung führen, da es - wie gesagt - abwegig ist.
AntwortenLöschenIch glaube so darf der Kommentar "guter Gedanke :)" nicht verstanden werden. Es ist mehr ein "hach, Abwechslung im schnöden Korrektor-Alltag", ohne dass es sich, abgesehen von der Aufbesserung der Laune des Korrektors, positiv auf die Bewertung auswirkt.