Montag, 7. Februar 2011

Scheiß auf das System!

Mag sein, dass das System rückständig ist. Schon seit Jahrhunderten wird es fast unverändert angewandt. Von Königen, Kaisern, Reichskanzlern. Schließlich auch in der Bundesrepublik.

Seit jeher werden Gesetze in der Systematik Paragraph/Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe angegeben.

Aber Irgendwann wurde es wohl Zeit, mit dieser Tradition zu brechen. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man sich den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ein wenig ansieht.
Auf den ersten Blick, hat man es zwar auch mit einer gewissen Systematik zu tun, auf den zweiten merkt man aber, das eine solche fehlt.

Schönes Beispiel ist der Art. 260 AEUV.*
Der erste Absatz ist noch ein Klassiker. Vorne das "(1)" und weil er nur einen Satz hat, ist dieser nicht nummeriert.
Der zweite Absatz ist schon ein bisschen freakiger. Zwar steht auch brav die "(2)" davor und die ersten beiden Sätz sind nummeriert, allerdings hat dieser Absatz noch einen dritten Satz, der keine hochgestellte Nummer trägt. Und dann ist da noch diese eine Zeile, die wohl einen Unterabsatz des zweiten Absatzes darstellt. Oder den vierten Satz.
Der nächste Absatz hat wieder brav die "(3)", allerdings fehlt auch hier die Nummerierung der Sätze. Die gibt's erst wieder im zweiten "Unterabsatz", allerdings beginnend mit der 1.

So schauts eigentlich im Ganzen Gesetz aus. Haben die da in der EU keinen Praktikanten o.ä. der da mal bisschen Ordnung reinbringen kann?
Oder ist das jetzt tatsächlich "in" und die deutsche Legislative ist nur zu fortschrittsfeindlich, um sich diesen Trend anzuschließen?


*beim verlinken fiel mir auf, dass sowohl bei dejure.org, als auch bei eur-lex.europa.eu gänzlich auf Satznummern verzichtet wird. Meine Ausführungen beziehen sich auf den im Sartorius unter 1001 abgedruckten Text.

3 Kommentare:

  1. Da Gesetze sowieso konsequent ignoriert werden ist es doch egal. Mal ganz ehrlich.

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  2. Sie Nummerierung der Sätze ist nicht amtlich, sondern stammt im Sartorius vom Verlag C.H. Beck.

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  3. Nach meinen Erfahrungen (SG) ist die Systematik wohl nur dafür da, um für die "Richter" die Dokumentation ihrer Rechtsbrüche zu erleichtern.

    Das Einzige, was "Richter" in- und auswendig kennen, ist das Richterspruchprevileg - inkl. aller Auslegungserweiterungen und - ganz wichtig - wie sie es selbst gerne hätten.

    Den Umkehrpunkt Richtung 'Rechtsstaat' haben wir schon lange verpaßt. Nun müssen wir wohl (wieder) die Konsequenzen ausbaden.

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