Donnerstag, 18. Februar 2010

Romantik im Recht III

Vor einiger Zeit habe ich hier über das vermeintlich überdenkenswerte Frauenbild der Juristen geschrieben.
Nun wird es Zeit für ein Gegenbeispiel. Hier wird der Frau immerhin schon ein Mitspracherecht eingeräumt:
"Im entschiedenen Fall steht außer Frage, dass der Beschwerdeführer heiraten konnte, wen er wollte (sofern die Auserwählte dazu bereit war)."
gefunden in NJW 2004, 2347, 2348, sog. "Hohenzollern-Entscheidung".

Ich glaub‘ solche Sätze sind der Grund dafür, warum ich doch ganz gern juristische Zeitschriften lese.

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