Mittwoch, 26. Januar 2011

Wenn das Profilbild zum Verhängnis wird

Bei dieser Schlagzeile musste ich doch etwas schmunzeln:


Ein 21-Jähriger Zeitsoldat hatte einen 28-Jährigen in einer Disco niedergeschlagen und sich daraufhin aus dem Staub gemacht. Eine Freundin des Opfers erkannte den Täter zwei Monate später auf Facebook wieder.

Zunächst erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Durch eine Verurteilung sah der Täter allerdings seine Karriere gefährdet, da er die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wollte. Mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, erhob er Einspruch.
Er hatte sich mit dem Opfer bereits außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld geeinigt, wohl um seinen guten Willen und Reue zu zeigen. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Diebstahls, sah die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung ab.
Den Richter konnte er auch nicht überzeugen, denn er wurde letztlich zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt.

Was lernen wir daraus: nach der nächsten Schlägerei, unbedingt das Profilfoto raus nehmen!

5 Kommentare:

  1. Schöne Zufälle gibts. Alternativ nicht nahe seiner Heimat Leute verprügeln..

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  2. Bessere Alternative: Niemenden verprügeln...

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  3. Damit hat sich an dem Tatvorwurf und dessen Ahndung nichts geändert. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen. Die im Strafbefehl angedachten 30€ beruhen idR auf der Schätzung des Einkommens durch den Dezernenten. Für seine Karriere hat das genau die gleichen Folgen wie zuvor auch.

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  4. Das sollte man wissen. Meiner Erfahrung nach, wird gerade in Schlägereien und so zunächst via Facebook und WKW ermittelt. Oft auch über Gesichterparty. Daher sollte man in der Tat keine Gesichtsbilder ins Netz stellen. Könnte fatale Folgen haben. Man denke nur daran, dass sich ein Zeuge auch bei der Wiedererkennung irren kann.

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  5. Wie heist es so schön:" Man sieht sich immer zwei Mal im Leben".
    Pech gehabt :)

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