Jeder, der sich mal ne viertel Stunde mit Recht beschäftigt hat, weiß um die Bedeutung des Schildes "Für Garderobe keine Haftung". Wer nicht, kann's googeln.
Gestern stieß ich auf ein Schild, dass eine ähnliche Stoßrichtung hat:
Die Frage, ob trotzdem ein Verwahrungsvertrag zustande käme, wenn ich meine stets griffbereite Schatzkiste dennoch abgegeben hätte, kam mir zwar kurz in den Sinn, wurde jedoch zugunsten des schönen Abendverlaufes verdrängt :)
Sonntag, 30. Januar 2011
Mittwoch, 26. Januar 2011
Wenn das Profilbild zum Verhängnis wird
Ablage:
soziale Netzwerke,
Strafrecht
Bei dieser Schlagzeile musste ich doch etwas schmunzeln:
Ein 21-Jähriger Zeitsoldat hatte einen 28-Jährigen in einer Disco niedergeschlagen und sich daraufhin aus dem Staub gemacht. Eine Freundin des Opfers erkannte den Täter zwei Monate später auf Facebook wieder.
Zunächst erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Durch eine Verurteilung sah der Täter allerdings seine Karriere gefährdet, da er die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wollte. Mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, erhob er Einspruch.
Er hatte sich mit dem Opfer bereits außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld geeinigt, wohl um seinen guten Willen und Reue zu zeigen. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Diebstahls, sah die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung ab.
Den Richter konnte er auch nicht überzeugen, denn er wurde letztlich zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt.
Was lernen wir daraus: nach der nächsten Schlägerei, unbedingt das Profilfoto raus nehmen!
Ein 21-Jähriger Zeitsoldat hatte einen 28-Jährigen in einer Disco niedergeschlagen und sich daraufhin aus dem Staub gemacht. Eine Freundin des Opfers erkannte den Täter zwei Monate später auf Facebook wieder.
Zunächst erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Durch eine Verurteilung sah der Täter allerdings seine Karriere gefährdet, da er die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wollte. Mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, erhob er Einspruch.
Er hatte sich mit dem Opfer bereits außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld geeinigt, wohl um seinen guten Willen und Reue zu zeigen. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Diebstahls, sah die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung ab.
Den Richter konnte er auch nicht überzeugen, denn er wurde letztlich zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt.
Was lernen wir daraus: nach der nächsten Schlägerei, unbedingt das Profilfoto raus nehmen!
Montag, 24. Januar 2011
Gelegenheit macht Diebe?
Ablage:
Strafrecht,
Unileben
Sachverhalt (verkürzt, verfremdet, ausgeschmückt):
Der Anbieter eines juristischen Repetitoriums A lässt durch G Flyer verteilen, mit denen er für eine Probehörveranstaltung wirbt, auf der unter anderem Freibier ausgeschenkt wird (ja, der Sachverhalt spielt in Bayern). G soll die Flyer an den Windschutzscheiben der Fahrzeuge anbringen, die auf dem Parkplatz vor der rechtswissenschaftlichen Bibliothek abgestellt sind, indem er sie unter den Scheibenwischer klemmt. Als zusätzliches "Schmankerl", sind an den Flyern kleine Päckchen mit Gummibärchen angeklebt.
Samstag, 22. Januar 2011
Ein Kompliment
muss ich an dieser Stelle den Damen und Herren der regensburger Unimensa aussprechen. Oft genug wird ja über das Essen geschimpft. Gestern war ich allerdings begeistert. Und auch von anderen Seiten hörte ich sehr viel Positives. Aber ich will jetzt gar nicht versuchen, dieses kulinarische Erlebnis in Worte zu fassen. Nur so viel: Es schmeckte so gut wie es aussah:
Donnerstag, 13. Januar 2011
Freizeit (-)
Die Examensvorbereitung der Juristen ist ja berüchtigt für seinen Zeitaufwand. Ein bis eineinhalb Jahre vor dem angepeilten Termin, fangen vielen bereits an, Probeklausuren zu schreiben (was bei mir bisher noch relativ sparsam ausfiel).
Dazu kommen dann noch ein oder zwei große Scheine, die man vielleicht noch braucht.
Die Lektüre aktueller Entscheidung, die unter Umständen examensrelevant sein könnten, ist selbstverständlich.
Dann ist da vielleicht noch ein Referat, dass man für das bevorstehende Schwerpunktseminar vorbereiten muss.
Als wäre das nicht genug, gibt der Prof. für ebenjenes Seminar einen "Reader" (eine Sammlung wichtigster Texte, die aus verschiedenen Büchern zusammenkopiert wurden und einen schönen Packen von ca 4,72 cm Höhe ergeben) heraus, welchen man bis zum Seminar (in zwei Tagen) "mal durchlesen soll".
Achja, das Rep an sich läuft ja nebenbei auch noch.
Da passte der gestrige Versprecher des Repetitors eigentlich ganz gut: Er nannte die hemmer-Ausbildungszeitschrift versehentlich "Life-OR-Law"...
Das tut meiner Stimmung aber keinen Abbruch, denn in den letzten 6 Semestern stellte ich fest, dass die Prüfungszeit genauso schnell vorbei ging, wie sie gekommen war. Ich bin zuversichtlich, dass es auch dieses Semester so sein wird :) Und dann ist auch wieder mehr Luft für andere Dinge, die weniger mit Paragraphen zu tun haben.
(sondern mehr mit Artikeln, muahahaha...).
Dazu kommen dann noch ein oder zwei große Scheine, die man vielleicht noch braucht.
Die Lektüre aktueller Entscheidung, die unter Umständen examensrelevant sein könnten, ist selbstverständlich.
Dann ist da vielleicht noch ein Referat, dass man für das bevorstehende Schwerpunktseminar vorbereiten muss.
Als wäre das nicht genug, gibt der Prof. für ebenjenes Seminar einen "Reader" (eine Sammlung wichtigster Texte, die aus verschiedenen Büchern zusammenkopiert wurden und einen schönen Packen von ca 4,72 cm Höhe ergeben) heraus, welchen man bis zum Seminar (in zwei Tagen) "mal durchlesen soll".
Achja, das Rep an sich läuft ja nebenbei auch noch.
Da passte der gestrige Versprecher des Repetitors eigentlich ganz gut: Er nannte die hemmer-Ausbildungszeitschrift versehentlich "Life-OR-Law"...
Das tut meiner Stimmung aber keinen Abbruch, denn in den letzten 6 Semestern stellte ich fest, dass die Prüfungszeit genauso schnell vorbei ging, wie sie gekommen war. Ich bin zuversichtlich, dass es auch dieses Semester so sein wird :) Und dann ist auch wieder mehr Luft für andere Dinge, die weniger mit Paragraphen zu tun haben.
(sondern mehr mit Artikeln, muahahaha...).
Montag, 10. Januar 2011
Manchmal hast an Durscht...
Ablage:
Bibliothek,
Unileben
Abends halb 6 vor der WiWi-Fachschaft:
Die Coca-Cola-Tarnkiste kann ihre Wirkung nicht wirklich entfalten. Bei den Juristen scheint fürs Leergut noch ausreichend Stauraum innerhalb des Fachschaftszimmers gewesen zu sein :)
Die Coca-Cola-Tarnkiste kann ihre Wirkung nicht wirklich entfalten. Bei den Juristen scheint fürs Leergut noch ausreichend Stauraum innerhalb des Fachschaftszimmers gewesen zu sein :)
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