Dass Huntelaar den Ball mit der Hand berührte, ist unstrittig. Jedoch ist im Fußball, entgegen weitläufiger Meinung, nicht jedes Handspiel per se strafbar. Zu klären ist also ob in diesem Falle die Strafbarkeitsvoraussetzungen vorlagen.
Gemäß Regel 12 (Seite 80 unten)*, verursacht ein Spieler einen direkten Freistoß für die gegnerische Mannschaft, wenn er den Ball absichtlich mit der Hand spielt.
Laut Regeltext kommt es also darauf an, ob das Handspiel absichtlich erfolgte. Weiter unten (Seite 84) werden Anhaltspunkte genannt, die bei der Beurteilung, ob beim Spieler Absicht vorlag, zu berücksichtigen sind.
Zu beachten ist demnach die Handbewegung des Spielers und die Handhaltung. Geht die Hand aktiv zum Ball, ist dies als Indiz für Absicht zu werten. Wird die Hand jedoch in einer "natürlichen Haltung" angeschossen, liegt keine Absicht vor. Diese Bewertung erscheint mir bei Huntelaar höchstschwierig. Die Hand bewegt sich zwar in Richtung Ball, jedoch im Zuge einer natürlich Handbewegung, da er auf Grund seiner Geschwindigkeit die Balance halten muss.
Ein weiteres Parameter ist die Entfernung, die der Ball bis zur Hand zurücklegt. Je kürzer die Distanz, desto weniger kann von Absicht gesprochen werden. Huntelaar versuchte, den Ball mit dem Fuß anzunehmen, woraufhin ihm dieser an die Hand sprang. Somit spricht die Distanz gegen absichtliches Handspiel.
Vielleicht wäre aber grundsätzlich auf Freistoß zu entscheiden gewesen, da Huntelaar einen Vorteil durch das Handspiel hatte. Dies ist eine sehr verbreitete Meinung, die leider nicht aus den Köpfen der Fußballzuschauer zu bekommen ist. Teilweise wird sie sogar von Spielern und Trainern vertreten. Sie ist jedoch schlicht und ergreifend falsch. Auf einen Vorteil kommt es beim Handspiel nie an, sodass es im Extremfall sogar möglich wäre, ein Tor mit der Hand zu erzielen.
Schlussendlich kommt es also rein darauf an, ob Huntelaar den Ball absichtlich mit der Hand spielte oder nicht. Es liegt im Ermessensspielraum des Schiedsrichters, wie er dies im Rahmen der obigen Parameter bewertet. Wolfgang Stark sah keine Absicht. In Anbetracht des Geschehnissablaufes meines Erachtens durchaus vertretbar. Es ging sehr Schnell, die Hand Huntelaars ging nicht zweifelsfrei aktiv zum Ball, die Entfernung war sehr kurz.
Andererseits wäre die elegantere Lösung wohl gewesen, auf absichtliches Handspiel zu entscheiden. Dies wäre nach außen hin leichter nachvollziehbar gewesen.
*der SR auf dem Titelbild ist übrigens Wolfgang Stark; er leitete das fragliche Spiel
Bemerkenswert ist im vorliegenden Fall allerdings, dass Huntelaar sich den Ball selbst mit dem Oberschenkel "vorgelegt" und ihn dann mit dem Arm mitgenommen hat. Daher kann von Anschießen schon mal nicht die Rede sein. Und dass die Distanz zwischen eigenem Oberschenkel und eigenem Arm ziemlich gering ist, dürfte wohl auch kaum von Bedeutung sein, das ist sie nämlich aus anatomischen Gründen immer. Das was das Regelwerk etwas unklar als "natürliche Handbewegung" bezeichnet - nämlich eine Abwehrhaltung - ist hier deutlich nicht der Fall.
AntwortenLöschenKlarer als in dieser Situation geht es kaum. Wohl Schalke-Fan, was? ;-)
richtig, für mich sieht es auch so aus, als würde der Arm in Richtung Ball bewegt, um diesen weiter zu kontrollieren.
AntwortenLöschenNein, bin kein Schalke-Fan, eher Fan des Schiris ;)
AntwortenLöschenAber ich bleibe bei meiner Argumentation, da ich Huntelaar nicht zweifelsfrei Absicht unterstellen kann.
Die "natürliche Handbewegung" im Sinne einer Abwehrhaltung (sog. "Schutzhand") fällt übrigens zweifelsfrei immer unter Absicht, wird also immer abgepfiffen ;)
Aber ich muss ihnen beiden Recht geben und wie auch schon im Post am Ende gesagt: eine andere Entscheidung wäre sehr gut, um nicht zu sagen sehr viel besser vertretbar gewesen.