Wenn man die so durchliest, wirkt die Materie gar nicht so umfangreich. Bei jedem zweiten Punkt findet sich der Zusatz "in Grundzügen".
Hier mal eine Zusammenstellung:
BGB:
- AT (Abschnitt 1 Titel 2 nur Organhaftung)
- Schuldrecht (ohne Abschnitt 8 Titel 2, 11, 15, 18, 19), incl. Grundzüge der Gefährdungshaftung (nur BGB, StVG, ProdHaftG)
- Sachenrecht (ohne Abschnitt 6, Abschnitt 7 Titel 2 Untertitel 2, Abschnitt 8 Titel 2)
- Familienrecht in Grundzügen
- Wirkung der Ehe im Allgemeinen
- eheliches Güterrecht
- Scheidungsgründe und Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- allgemeine Vorschriften über Verwandtschaft, Abstammung, Unterhaltspflicht unter Verwandten und Ehegatten und elterliche Sorge - Erbrecht in Grundzügen
- gesetzliche Erbfolge
- rechtliche Stellung des Erben
- gewillkürte Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Wirkung des Erbscheins
HGB in Grundzügen:
- Handelsrecht
- Kaufleute
- Publizität des Handelsregisters
- Handelsfirma
- Prokura
- Handlungsvollmacht
- allgemeine Vorschriften über Vorschriften über Handelsgeschäfte und Handelskauf - Recht der Personengesellschaften (ohne Vorschriften über Handelsbücher)
- Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nur Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung)
Arbeitsrecht:
Das Recht des Arbeitsverhältnisses mit Bezügen zum Tarifvertragsrecht
- Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Leistungsstörung und Haftung im Arbeitsverhältnis
Strafrecht:
- AT
ohne Verfall und Einziehung. - BT
ohne Abschnitt 1-5, 8, 11, 12, 24 bis 26, 29.
Öffentliches Recht:
- Staats- und Verfassungsrecht mit Bezügen zum Völkerrecht
ohne die Bestimmungen des GG zum Verteidigungsfall und zum Notstand - allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsverfahrensrecht und Widerspruchsverfahren
ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und besondere Verwaltungsverfahren - Kommunalrecht, einschließlich
- Kommunalabgabenrecht und Recht der kommunalen Zusammenarbeit
(ohne Kommunalwahlrecht; aus Teil 3 der GO, LkrO und BezO nur Recht der kommunalen Unternehmen)
- allgemeines Sicherheits- und Polizeirecht
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
PAG (ohne Abschnitt 3)
Polizeiorganisationsgesetz
- Grundzüge des Bauordnugsrechts (ohne Teil 3 Abschnitte 1 bis 6 BayBO)
- Bauplanungsrecht in Grundzügen (nur Bauleitplanung und deren Sicherung, sowie bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
Recht der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union in Grundzügen.
- Entwicklung
- Kompetenzen
- Organe
- Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
- Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte
- Grundfreiheiten
- Rechtsschutzsysteme des Gemeinschaftsrechts
Prozessrecht:
- Rechtswege
Zuständigkeiten im Zivil-, Straf-, Verfassungs- und Verwaltungsprozess - Zivilprozessrecht:
- Verfahrensgrundsätze
- Klagearten in Grundzügen
- allgemeine Verfahrensvorschriften und Verfahren im ersten Rechtszug in Grundzügen ohne Beweiswürdigung
- Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen in Grundzügen
- gütliche Streitbeilegung in Grundzügen
- Arten und Voraussetzung der Rechtsbehelfe in Grundzügen
- Zwangsvollstreckung der ZPO i(nur allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der ZV und REchtsbehelfe) in Grunszügen
- vorläufiger Rechtsschutz in Grundzügen - Strafprozessrecht:
- Verfahrensgrundsätze
- Ermittlungsverfahren in Grundzügen
- Verfahren im ersten Rechtszug in Grundzügen ohne Beweiswürdigung
- Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen in Grundzügen
- Arten und Voraussetzung der Rechtsbehelfe in Grundzügen - Verwaltungsprozessrecht:
- Verfahrensgrundsätze
- Klage- und Antragsarten, einschließlich Sachentscheidungsvoraussetzungen
- Verfahren im ersten Rechtszug in Grundzügen ohne Beweiswürdigung
- Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen in Grundzügen
- Arten und Voraussetzung der Rechtsbehelfe in Grundzügen
- vorläufiger Rechtsschutz in Grundzügen - Verfassungsprozessrecht:
- Verfassungsbeschwerde und Popularklage
- andere Verfahrensarten in Grundzügen
Eine solche Übersicht kann beim erstellen eines Lernplanes helfen.
Viele tuen sich beim Lernen auch deshalb schwer, weil sie nicht wissen, wo sie anfangen und aufhören sollen und resignieren bereits ob der Masse des Stoffes. Mit dieser Zusammenstellung kennt man jetzt zumindest "den Feind".
Gestern endete übrigens der Herbsttermin 2013 in Bayern. Das heißt die letzte Examensklausur wurde geschrieben.
Gleichzeitig bedeutet es, das nun ich in die "heiße Phase" komme. Meine erste Examensklasur ist am 5.3.2014.
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