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Dienstag, 1. Dezember 2009

Lebenssachverhalt

Langsam werde ich ein Fan des Sachenrechtlehrbuchs von Prof. Dr. Hanns Prütting. Letztens ging es noch um das Zusammenleben von Mann und Frau. Diesmal fiel mir ein Fallbeispiel* aus dem Kapitel über den gutgläubigen Erwerb auf. Hier scheint es auf den ersten Blick so, als wolle der Autor den Studierenden auf das zukünftige Staranwaltsleben in Saus und Braus vorbereiten und bediene sich daher eines Beispieles aus diesem Milieu:
"K schließt mit V einen Kaufvertrag über die Lieferung von Koks."
Dieser Satz steht da ganz allein. Schön. Im Weiteren efährt man, dass es sich natürlich um Kohle handelt. Aber das von Anfang an zu sagen wäre ja langweilig.

*Prütting, Sachenrecht, Verlag C.H. Beck, 33. Auflage, München 2008, S. 175, Rn. 428.

Mittwoch, 18. November 2009

Romantik im Recht

Aus einem Lehrbuch für Sachenrecht*:
"Kein Fall von Besitzdienerschaft liegt vor beim Besitz von Ehegatten [...]."
Das hat mich spontan an eine der romantischten Zeilen aus der Feder des Herren Farin U. erinnert: